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Bauamt

Tel.: 0 61 55 / 701-262
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Bauamt

Das Bauamt gliedert sich in die zwei Fachbereiche Hoch- und Tiefbau.

Es ist erste Anlaufstelle für alle, die Informationen über die Bebauungsmöglichkeiten eines Grundstücks haben möchten. An diese Stelle müssen sich Bauwillige wenden, um zu erfahren, welche Vorgaben von Seiten der Stadt (Bebauungspläne, Gestaltungssatzungen) bei der Bebauung eines Grundstückes zu beachten sind. Alle baugenehmigungspflichtigen Vorhaben werden von der zuständigen Genehmigungsbehörde (Kreisausschuss des Landkreis Darmstadt-Dieburg - Kreisbauamt) zur Stellungnahme vorgelegt. Die Beurteilung zur Bebauung in der Ortslage oder in einem Neubaugebiet ergibt sich aufgrund eines Bebauungsplanes oder nach der "umliegenden Bebauung". Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamtes können Interessierten hierüber Auskunft erteilen. Im Zusammenhang mit der Bebaubarkeit sind auch Informationen über städtische Versorgungseinrichtungen, wie Kanal oder Wasser erhältlich.

Ein zweiter wichtiger Aufgabenbereich im Bauamt ist die städtebauliche Planung. Hier wird die Erstellung des Flächennutzungsplanes, der Bebauungspläne und Rahmenplanungen und der Gestaltungssatzungen federführend bearbeitet und damit die städtebauliche Entwicklung Griesheims, wie von den zuständigen Gremien beschlossen, in konkrete Planungen umgesetzt.

Der dritte große Aufgabenbereich des Bauamtes besteht in Planung, Bau und Unterhaltung aller städtischer Abwasseranlagen (z. B. Kanäle, Kläranlage) und Verkehrsflächen (z. B. Straßen, Radwege, Parkplätze).

Im Bauamt sind mehrere Architekten, Ingenieure und Verwaltungsbedienstete beschäftigt. Das Bauamt arbeitet intensiv der Kläranlage zusammen.

Zu der Sachbearbeitung des Hochbauamtes gehören :

  • Stellungnahmen zu Bauanträgen und Bauanfragen
  • Baurecht im Bereich Stellplätze (Einhaltung der Stellplatzsatzung und Entscheidung über Ablösungen)
  • Stadtplanung (Erstellung von Flächennutzungsplan, Bebauungsplänen, Rahmenplanungen und Gestaltungssatzungen)
  • Stellungnahmen zu Planungen anderer Kommunen oder Behörden (z.B. Bebauungspläne, Landesentwicklung- und Regionalplanung, Planfeststellungsverfahren)

Zu der Sachbearbeitung des Tiefbauamtes gehören :

  • Kläranlage (bauliche Unterhaltung)
  • Kanalisation  (Neubau und Unterhaltung des ca. 90 km langen Kanalnetzes einschließlich Regenrückhalte- und Überlaufbecken und Pumpwerk)
  • Straßen, Gehsteige und Parkplätze  (Neubau und Unterhaltung des Straßennetzes)
  • Feld- und Radwege (Neubau und Unterhaltung)

Kontakt

Stadtverwaltung Griesheim
Bauamt
Wilhelm-Leuschner-Straße 75
64347 Griesheim
Telefon: 0 61 55 / 701-262
Telefon: 0 61 55 / 701-263
Telefax: 0 61 55 / 701-216
E-Mail: bauamt@griesheim.de
Zimmer: 214 - 216, 220, 221 (1. Stock)