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Es ist erste Anlaufstelle für alle, die Informationen über die Bebauungsmöglichkeiten eines Grundstücks haben möchten. An diese Stelle müssen sich Bauwillige wenden, um zu erfahren, welche Vorgaben von Seiten der Stadt (Bebauungspläne, Gestaltungssatzungen) bei der Bebauung eines Grundstückes zu beachten sind. Alle baugenehmigungspflichtigen Vorhaben werden von der zuständigen Genehmigungsbehörde (Kreisausschuss des Landkreis Darmstadt-Dieburg - Kreisbauamt) zur Stellungnahme vorgelegt. Die Beurteilung zur Bebauung in der Ortslage oder in einem Neubaugebiet ergibt sich aufgrund eines Bebauungsplanes oder nach der "umliegenden Bebauung". Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamtes können Interessierten hierüber Auskunft erteilen. Im Zusammenhang mit der Bebaubarkeit sind auch Informationen über städtische Versorgungseinrichtungen, wie Kanal oder Wasser erhältlich.
Ein zweiter wichtiger Aufgabenbereich im Bauamt ist die städtebauliche Planung. Hier wird die Erstellung des Flächennutzungsplanes, der Bebauungspläne und Rahmenplanungen und der Gestaltungssatzungen federführend bearbeitet und damit die städtebauliche Entwicklung Griesheims, wie von den zuständigen Gremien beschlossen, in konkrete Planungen umgesetzt.
Der dritte große Aufgabenbereich des Bauamtes besteht in Planung, Bau und Unterhaltung aller städtischer Abwasseranlagen (z. B. Kanäle, Kläranlage) und Verkehrsflächen (z. B. Straßen, Radwege, Parkplätze).
Im Bauamt sind mehrere Architekten, Ingenieure und Verwaltungsbedienstete beschäftigt. Das Bauamt arbeitet intensiv der Kläranlage zusammen.
Stadtverwaltung Griesheim
Bauamt
Wilhelm-Leuschner-Straße 75
64347 Griesheim
Telefon: 0 61 55 / 701-262
Telefon: 0 61 55 / 701-263
Telefax: 0 61 55 / 701-216
E-Mail: bauamt@griesheim.de
Zimmer: 214 - 216, 220, 221 (1. Stock)