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Kurzinformationsfeld

Einwohner- meldeamt

Tel.: 0 61 55 / 701-141
Tel.: 0 61 55 / 701-142
Fax: 0 61 55 / 701-146

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Einwohnermeldeamt

Mit dem Einwohnermeldeamt hat eigentlich jeder, der in Griesheim lebt, schon einmal Kontakt gehabt, da jeder an seinem Wohnort gemeldet sein muss und auch einen gültigen Bundespersonalausweis benötigt.

Das Einwohnermeldeamt ist die Abteilung mit dem meisten Publikumsverkehr im Rathaus.

Unter den Bereich "Meldewesen" fallen die Anmeldungen, Abmeldungen, Ummeldungen, die man innerhalb einer Woche vornehmen muss. Zieht man innerhalb Deutschlands mit Hauptwohnsitz um, braucht man sich nur neu anzumelden, die Abmeldung erfolgt dann automatisch.

Eine Ummeldung erfolgt, wenn man innerhalb von Griesheim umzieht.
Wohnungsstatuswechsel heißt, man erklärt seine bisherige Nebenwohnung zur Hauptwohnung.

Zu der Sachbearbeitung des Einwohnermeldeamtes gehören :

  • An- Ab- und Ummeldungen, Wohnungsstatuswechsel
  • Beantragung von Führungszeugnissen
  • Beantragung von Gewerbezentralregisteranfragen
  • Untersuchungsberechtigungsscheine
  • Ausstellung von Meldebescheinigungen
  • Bundespersonalausweise  (auch vorläufige)
  • Reisepässe (auch vorläufige)
  • Kinderreisepässe
  • Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen
  • Erstellen von Statistiken
  • Änderung der Kraftfahrzeugscheine bei Umzügen innerhalb des Landkreises

Kontakt

Stadtverwaltung Griesheim
Einwohnermeldeamt
Wilhelm-Leuschner-Straße 75
64347 Griesheim
Telefon: 0 61 55 / 701-141 (bis -144)
Telefax: 0 61 55 / 701-146
E-Mail: einwohnermeldeamt@griesheim.de
Zimmer: 114 -116 (Erdgeschoß)