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Das Griesheimer Stadtwappen

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Eröffnungsbilanz

Bild Titelseite Eröffnungsbilanz der Stadt Griesheim

Mit der Eröffnungsbilanz der Stadt Griesheim wird zum 1. Januar 2008 erstmals die Vermögenslage der Stadt vollständig auf der Basis der doppischen Buchführung dargestellt.

Rechtliche Grundlagen der Erstellung der Bilanz sind:

  • die Regelungen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
  • die Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO-Doppik)
  • die Verwaltungsvorschriften zur GemHVO-Doppik
  • die Sonderregelungen zur Erstellung der Eröffnungsbilanz für Gemeinden und Gemeindeverbände in Hessen
  • die subsidiär anzuwendenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. HGB).

Hier können Sie die Eröffnungsbilanz der Stadt Griesheim als PDF Dokument herunterladen:
Eröffnungsbilanz der Stadt Griesheim