Seitenanfang

zum Seiteninhalt springen |zur Rubrikennavigation springen |zur Hauptnavigation springen |

Kurzinformationsfeld

Ortsgericht

Sprechstunde:
Tel.: 0 61 55 / 701-150
Termin:
Tel.: 0 61 55 / 701-301

email

Seiteninhalt

Ortsgericht Griesheim

Ortsgerichtstempel
Ortsgerichtstempel

Sprechzeiten:
Dienstags 11.00 - 12.00 Uhr
Donnerstags 16.30 - 17.30 Uhr

Schätzungen werden nach Vereinbarung durchgeführt.

 

"Chef" des Ortsgerichts Griesheim ist der Ortsgerichtsvorsteher, Herr Klaus Hofmann, vielen noch aus seiner Zeit als Leiter des städtischen Tiefbauamtes bekannt. Sein Vertreter bei Verhinderung ist Ortsgerichtsschöffe Reiner König, der in der Finanzbuchhaltung der Stadtverwaltung beschäftigt und auch als Schreibkraft im Ortsgericht tätig ist. Weiterhin gehören dem Ortsgericht die Schöffen Volker Rauschkolb (Architekt), Walter Axt (Elektrikermeister) und Volker Wolfsturm (technischer Angestellter der Stadt Griesheim) an. Unterstützt wird das Team durch die Verwaltungsangestellte Margit Pilz (Schreibkraft).

Jedes Ortsgericht, übrigens eine Einrichtung, die es nur in Hessen gibt und die noch aus "Kaiser's Zeiten" stammt, muß mindestens fünf Mitglieder haben, d.h. einen Vorsteher und mindestens vier Schöffen.

Die Besetzung richtet sich nach dem vorzunehmenden Dienstgeschäft. Beglaubigungen erledigt der Ortsgerichtsvorsteher alleine, für Nachlaßsicherungen ist ein Schöffe hinzuzuziehen, in Schätzungssachen werden drei Ortsgerichtsmitglieder tätig.

Nun zu den Aufgaben des Ortsgerichts. Die häufigste Tätigkeit ist das Beglaubigen von Unterschriften, z.B. bei Löschungsbewilligungen für die Aufhebung einer Hypothek, für Grundschuldbestellungen oder, wie in letzter Zeit oft der Fall, bei Kirchenaustrittserklärungen. Außerdem werden Abschriften oder Kopien beglaubigt, z.B. von Zeugnissen.

Weiterhin muß das Ortsgericht Nachlässe sichern und Wohnungen versiegeln, wenn die Gefahr besteht, daß ein "Möchtegern-Erbe" die Wohnung ausräumt. Sind keine Angehörigen vorhanden, so stellt das Ortsgericht Wertsachen sicher, bringt Tiere beim Nachbarn oder im Tierheim unter und löst schließlich den Hausstand auf.

Eine vielgenutzte Dienstleistung des Ortsgerichts besteht darin, den Wert bebauter oder unbebauter Grundstücke zu schätzen, häufig aus Erbschafts- oder Scheidungsgründen. Hierbei ist es von großem Vorteil, daß dies in Griesheim von zwei Baufachleuten mitdurchgeführt wird.

Außerdem wird der Wert von beweglichen Sachen und der von Früchten, die vom Boden noch nicht getrennt sind, ermittelt. In diesen Fällen ermittelt das Ortsgericht die Höhe eingetretener Schäden.

Neben Bürgerinnen und Bürgern können sich auch die Gerichte an das Ortsgericht wenden. Auf deren Anforderung hat das Ortsgericht unter anderem Sterbefallsanzeigen zu erstatten (dies erledigt in Griesheim das Standesamt für das Ortsgericht), über Besitzverhältnisse Auskunft zu erteilen und Nachlaßinventare aufzustellen.

 

Die Mitglieder des Ortsgerichts sind ehrenamtlich tätig, und dadurch helfen sie Ihnen, Kosten zu sparen.

Kontakt

Weitere Fragen bekommen Sie während der o.g. Sprechstunden persönlich oder telefonisch unter der Telefonnummer 0 61 55 / 701-150 gerne beantwortet.

Sollten Sie absolut keine Möglichkeit haben, sich während der o.g. Sprechstunden an uns zu wenden, dann vereinbaren Sie bitte unter Telefonnummer 0 61 55 / 701-301 oder unter der email-Adresse  ortsgericht@griesheim.de einen Termin (auch außerhalb der Sprechstunden).

Info

Hinweise und Informationen zu den allgemeinen Funktionen und Tätigkeiten
 von Hessischen Ortsgerichten finden Sie unter http://www.ortsgericht.de

Kontakt

Stadtverwaltung Griesheim
Ortsgericht
Wilhelm-Leuschner-Straße 75
64347 Griesheim
Telefon: 0 61 55 / 701-301
Telefax: 0 61 55 / 701-216
E-Mail: ortsgericht@griesheim.de