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Personalamt

Tel.: 0 61 55 / 701-303
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Personalamt

Das Personalamt ist die für den Personalbereich zuständige Abteilung und nimmt damit in der Innenwirkung zentrale Servicefunktionen (z.B. Einstellungen) für alle Abteilungen der Stadt Griesheim und ihrer Betriebe wahr.

Das Personalamt wirkt auch nach außen, in dem es Stellenanzeigen veröffentlicht, die eingehenden Bewerbungen prüft, Vorstellungsgespräche organisiert und Auskünfte über offene Stellen erteilt.

Das Personalamt bereitet die Einstellungen neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor, verwaltet die mit der Beschäftigung der Personen notwendigen Daten und Schriftstücke, berechnet und zahlt deren Gehälter aus und ist Ansprechpartner für alle sonstigen Angelegenheiten der rund 430 bei der Stadt Griesheim beschäftigten Personen.

Darunter fallen alle voll- und teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung einschließlich aller Außenstellen und der Betriebe wie das Haus Waldeck und die Stadtwerke.

Hinzu kommen noch Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Aushilfskräfte, Personen in Eingliederungs- oder Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Ferienjobs sowie 20 Zivildienstleistende.

Die Bearbeitung der Personalangelegenheiten aller oben genannten Beschäftigten stellt einen Schwerpunkt der Aufgaben des Personalamtes dar.

Dabei sind die gesetzlichen und tariflichen Rechtsgrundlagen (Arbeitsgesetze, Beamtengesetze, Tarifverträge) anzuwenden und zu beachten.

Zu den Aufgaben des Personalamts gehören im Wesentlichen:

  • Einstellungen (inkl. Stellenausschreibungen, Durchführung von Bewerberauswahlverfahren, Vorbereitung der Magistratsbeschlüsse, Ausfertigung der Arbeitsverträge und Urkunden, tarifliche Eingruppierungen, Festsetzung der Bezüge)
  • Kündigungen und Ruhestandsversetzungen, Pensionsangelegenheiten, Altersteilzeitvereinbarungen
  • Zusammenarbeit mit dem Personalrat, der Frauenbeauftragten und der Schwerbehindertenvertretung
  • Koordination der arbeitsmedizinischen, betriebsärztlichen Betreuung, der Arbeitssicherheit und des Arbeitssicherheitsausschusses
  • Geschäftsverteilungsplan, Organisationsplan
  • Stellenpläne, Personalkostenkalkulation für Haushalt
  • Stellenbeschreibungen, Stellenbewertungen
  • Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen
  • Innerbetrieblichen Datenschutzes
  • Aus- und Fortbildungen, betriebsinterne Schulungen
  • Lohn- und Gehaltsbuchhaltung, Familienkasse (Kindergeld für Beschäftigte der Stadt Griesheim)
  • Beitrags- u. Meldewesen betreffend Sozialversicherungsträger (Krankenkassen, Rentenversicherung, Zusatzversorgungskasse, Beamtenversorgungskasse)
  • Vorgänge mit Behörden (z.B. Arbeitsamt, Finanzamt, Landratsamt, Regierungspräsidium)
  • Führung der Personalakten, Urlaubskartei, Urlaubsanträge, Arbeitszeiterfassung
  • Reise- und Fahrtkostenabrechnungen, Beihilfeanträge, Nebentätigkeiten, Dienstjubiläen, Arbeitgeberdarlehen, Dienstausweise
  • Arbeitszeugnisse, Arbeitsbescheinigungen
  • Meldung von Arbeitsunfällen an die zuständigen Berufsgenossenschaften
  • Angelegenheiten und Verwaltung der Zivildienstleistenden
  • Dienstaufsichtsbeschwerden
  • Betriebliches Vorschlagswesen (Verbesserungsvorschläge)
  • Vergabe von Praktikumsplätzen und Ferienjobs

Kontakt

Stadtverwaltung Griesheim
Personalamt
Wilhelm-Leuschner-Straße 75
64347 Griesheim
Telefon: 0 61 55 / 701-303 (bis -308)
Telefax: 0 61 55 / 701-320
E-Mail: personalamt@griesheim.de
Zimmer: 304 - 307 (Dachgeschoss)