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vom: 01.02.2010

Anleinpflicht für Hunde!

 

Bild Leinenzwang im Waldgebiet

Hier gilt Anleinpflicht für Hunde!
Am 01.01.2010 ist die Gefahrenabwehrverordnung über die Anleinpflicht von Hunden in Kraft getreten.
Demnach sind in bestimmten Gebieten in Griesheim: Grünanlagen, Fußgängerzonen, Teile des Griesheimer Stadtwaldes, alle Hunde anzuleinen.

Die Leine darf nur so lang sein, dass keine Gefahr von dem Hund ausgehen kann, höchstens jedoch zwei Meter. Sofern die Leine mit einer selbsttätigen Aufrollvorrichtung versehen ist, sind zehn Meter als Höchstlänge zugelassen. Wer seinen Hund in den bestimmten Gebieten nicht anleint bzw. eine nicht geeignete Leine benutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, was mit Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden kann.

Die Anleinpflicht gilt in folgendem Waldgebiet:
südlich des Nordrings zwischen Krohbergschneise und dem Verbindungsweg zwischen Nordend und Eichendorffstraße („Über den Kreuzweg“), die Krohbergschneise und die westlich davon gelegenen Waldgebiete, nördlich der Goethestraße zwischen Krohbergschneise und Hebbelstraße, nördlich der Eichendorffstraße zwischen Hebbelstraße und Eichendorffstraße Nr. 38, östlich des Verbindungsweges zwischen der Eichendorffstraße und der Straße Nordend („Über den Kreuzweg“).

Zur besseren Übersicht ist auf dem Flyer, den Sie hier als PDF Datei herunterladen können, das betroffene Waldgebiet gekennzeichnet.
Leinenzwang

Weitergehende Informationen erhalten Sie unter unter Tel.: 06155-701-226

Den vollständigen Text zur Anleinpflicht für Hunde finden Sie unter Stadtverwaltung - Bürgerservice - Satzungen - Satzung 110-01.
zur Satzung

Kontakt

Stadtverwaltung Griesheim
Ordnungsamt
Wilhelm-Leuschner-Straße 75
64347 Griesheim
Telefon: 0 61 55 / 701-223
Telefon: 0 61 55 / 701-224
Telefax: 0 61 55 / 701-222
E-Mail: ordnungsamt@griesheim.de
Zimmer: 204 - 208 (1. Stock)