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Stellungnahme der Stadt Griesheim vom April 2010 im Rahmen der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung (erstellt vom Umweltamt) an RP DA, die vom Ortsverband Bund für Umwelt und Naturschutz Griesheim/Pfungstadt inhaltlich unterstützt wird.
Deutlich wird bei der Lärmkartierung, dass alleine durch die Lärmemissionen der Autobahn die östlichen Gebiete (Wohnen/Gewerbe) in Griesheim belastet werden. Teilweise liegen auch Beschwerden bis in die südöstlichen Wohngebiete (St. Stephan in Nachbarschaft des NSG „Ehemaliger August-Euler-Flugplatz“) vor.
Die Stadt Griesheim ist daher sehr überrascht, dass für umliegende Kommunen zwar eine Lärmbeeinträchtigung im Planwerk gesehen wird, für Griesheim allerdings nicht.
a.) Überprüfung der Eingangsdaten für die Lärmkartierung
Die Eingangsdaten der Verkehrsbelastung der Autobahnen, insbesondere der A 67, entsprechen heute nicht mehr dem aktuellen Stand. Prognosen für eine zunehmende Verkehrsbelastung z.B. des Bundesverkehrswegeplanes werden nicht übernommen. Auch liegt zwischenzeitlich die VDRM (Verkehrsdatenbank Rhein-Main) vor. Es ist davon auszugehen, dass die Lärmbelastung insbesondere durch den zunehmenden Schwerverkehr auf den Autobahnen zugenommen hat und weiter zunehmen wird. Dazu wird auch der beabsichtigte Ausbau des Darmstädter Kreuzes beitragen.
Das verwendete Höhenmodell entspricht der im Rahmen der hessenweiten Untersuchung möglichen Genauigkeit. Es fehlt jedoch eine insbesondere für die Hochhäuser im Osten Griesheims relevante genauere Betrachtung von Schallverstärkungen durch die Gebäude (z.B. Reflexionen). Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass die tatsächliche Lärmbelastung insbesondere westlich der Wilhelm-Leuschner-Straße teilweise höher als die berechnete Belastung ist.
b.) Wahl der Zumutbarkeitsgrenze
Durch das RP Darmstadt wird als Relevanzschwelle die Schallbelastung 65/55 dB(A) angesetzt (Reuter, 2008).
Diese Herangehensweise widerspricht sowohl der vom Umweltbundesamt (2006) zur Vermeidung deutlicher Lärmbeeinträchtigungen als langfristig wünschenswert eingeschätzten Unterschreitung der Pegelwerte von 55 dB(A) LDEN/45 dB(A) LNIGHT als auch der als Orientierungshilfe zu nutzenden 16. BImSchV, die für reine und allgemeine Wohngebiete 59 dB(A)/49 dB(A) vorsieht (siehe LAI, 2007).
Diese Werte werden alleine durch die Lärmentwicklung der Autobahn insbesondere nachts im Wohngebiet beiderseits der Wilhelm-Leuschner-Straße bis etwa auf Höhe der Kirschberghalle und mindestens bis zur Jahnstraße überschritten.
Neben der Wohnnutzung sind in diesen Bereichen insbesondere die Kindertagesstätte Kiefernhain, der Kindergarten St. Giesela und die Carlo-Mierendorff-Schule von Lärmwerten von bis zu 60 dB(A) tags betroffen.
Neben den gesundheitlichen Beeinträchtigungen belegen Untersuchungen des Bundesumweltamtes, dass bereits ab einem Tagwert von 45 dB(A) negative Effekte auf die Immobilienwerte zu erwarten sind (LAI, 2007, S. 12 – Umweltbundesamt 1991)
c.) Möglichkeiten der Lärmreduzierung im Bereich der Autobahnen
Im Bereich der Autobahnen A5/A67 können im Gegensatz zu Maßnahmen gegen den Fluglärm kurzfristig, mittel- und langfristig Maßnahmen ergriffen werden, um die Lärmsituation in Griesheim zu verbessern:
d.) Sonstige Maßnahmen (Schienenbereich künftig)
Ebenso fordern wir mit der geplanten ICE-Neubaustrecke Rhein-Main/Rhein-Neckar konkrete Lärmschutzmaßnahmen, auch für die benachbarte Wohnsiedlung Tann (Gemarkung Darmstadt) sowie Splittersiedlung um die Autobahnmeisterei (Gemarkung Griesheim). Für den technischen Umweltschutz werden wir Lärmgarantien fordern, da dies im Zusammenhang mit dem künftigen Betriebsprogramm (Fern- und Güterverkehr und ggf. auch Nahverkehrnutzung) steht.
e.) Allgemeines
Die gesundheitliche Belastung durch Lärm und auch Luft insbesondere im Bereich der A 67 ist in den genannten Wohngebieten sehr stark. Deshalb fordern wir eine Aufnahme von konkreten Handlungsfeldern als Vorsorgemaßnahme für die genannte künftige Entwicklung. Der Status quo ist sehr kritisch zu sehen. Als aktive Maßnahmen der Lärmreduzierung sehen wir Geschwindigkeitsbeschränkungen (besonders nachts), evt. Fahrverbote für Lkw, Lärmschutzwände und Flüsterasphalt.
Statt Lippenbekenntnissen und Feststellungen des vorhandenen Lärms müssen endlich konkrete Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung ergriffen werden!
Insoweit sind Lösungswege aufgezeigt, es liegt an den Trägern der Straßenbaulast, diese umzusetzen.