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Das Griesheimer Stadtwappen

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Umsetzung der Lärmminderungsplanung – Lärmaktionsplan Teilplan Straßenverkehr

Stellungnahme der Stadt Griesheim vom April 2010 im Rahmen der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung (erstellt vom Umweltamt) an RP DA, die vom Ortsverband Bund für Umwelt und Naturschutz Griesheim/Pfungstadt inhaltlich unterstützt wird.

Stärkere Berücksichtigung der Autobahnen 5 und 67 bei der Lärmminderungsplanung

Deutlich wird bei der Lärmkartierung, dass alleine durch die Lärmemissionen der Autobahn die östlichen Gebiete (Wohnen/Gewerbe) in Griesheim belastet werden. Teilweise liegen auch Beschwerden bis in die südöstlichen Wohngebiete (St. Stephan in Nachbarschaft des NSG „Ehemaliger August-Euler-Flugplatz“) vor.

Die Stadt Griesheim ist daher sehr überrascht, dass für umliegende Kommunen zwar eine Lärmbeeinträchtigung im Planwerk gesehen wird, für Griesheim allerdings nicht.

a.) Überprüfung der Eingangsdaten für die Lärmkartierung

Die Eingangsdaten der Verkehrsbelastung der Autobahnen, insbesondere der A 67, entsprechen heute nicht mehr dem aktuellen Stand. Prognosen für eine zunehmende Verkehrsbelastung z.B. des Bundesverkehrswegeplanes werden nicht übernommen. Auch liegt zwischenzeitlich die VDRM (Verkehrsdatenbank Rhein-Main) vor. Es ist davon auszugehen, dass die Lärmbelastung insbesondere durch den zunehmenden Schwerverkehr auf den Autobahnen zugenommen hat und weiter zunehmen wird. Dazu wird auch der beabsichtigte Ausbau des Darmstädter Kreuzes beitragen.

Das verwendete Höhenmodell entspricht der im Rahmen der hessenweiten Untersuchung möglichen Genauigkeit. Es fehlt jedoch eine insbesondere für die Hochhäuser im Osten Griesheims relevante genauere Betrachtung von Schallverstärkungen durch die Gebäude (z.B. Reflexionen). Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass die tatsächliche Lärmbelastung insbesondere westlich der Wilhelm-Leuschner-Straße teilweise höher als die berechnete Belastung ist.

b.) Wahl der Zumutbarkeitsgrenze

Durch das RP Darmstadt wird als Relevanzschwelle die Schallbelastung 65/55 dB(A) angesetzt (Reuter, 2008).

Diese Herangehensweise widerspricht sowohl der vom Umweltbundesamt (2006) zur Vermeidung deutlicher Lärmbeeinträchtigungen als langfristig wünschenswert eingeschätzten Unterschreitung der Pegelwerte von 55 dB(A) LDEN/45 dB(A) LNIGHT als auch der als Orientierungshilfe zu nutzenden 16. BImSchV, die für reine und allgemeine Wohngebiete 59 dB(A)/49 dB(A) vorsieht (siehe LAI, 2007).

Diese Werte werden alleine durch die Lärmentwicklung der Autobahn insbesondere nachts im Wohngebiet beiderseits der Wilhelm-Leuschner-Straße bis etwa auf Höhe der Kirschberghalle und mindestens bis zur Jahnstraße überschritten.

Neben der Wohnnutzung sind in diesen Bereichen insbesondere die Kindertagesstätte Kiefernhain, der Kindergarten St. Giesela und die Carlo-Mierendorff-Schule von Lärmwerten von bis zu 60 dB(A) tags betroffen.

Neben den gesundheitlichen Beeinträchtigungen belegen Untersuchungen des Bundesumweltamtes, dass bereits ab einem Tagwert von 45 dB(A) negative Effekte auf die Immobilienwerte zu erwarten sind (LAI, 2007, S. 12 – Umweltbundesamt 1991)

c.) Möglichkeiten der Lärmreduzierung im Bereich der Autobahnen

Im Bereich der Autobahnen A5/A67 können im Gegensatz zu Maßnahmen gegen den Fluglärm kurzfristig, mittel- und langfristig Maßnahmen ergriffen werden, um die Lärmsituation in Griesheim zu verbessern:

  • Bei einem Lkw-Anteil von ca. 10 Prozent lässt sich nach LAI (2007) bei einer kurzfristig einzuführenden Geschwindigkeitsreduzierung auf 100 km/h eine  Reduktion gegenüber der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h von etwas über einem dB(A) erreichen. Dabei sind die Effekte durch eine Verstetigung des Verkehrs noch nicht berücksichtigt. Während die Rechtssprechung im Allgemeinen davon ausgeht, dass ein Pegelunterschied von drei dB(A) als Schwelle der Hörbarkeit anzusehen ist, weisen das Umweltbundesamt (2004) und verschiedene Lärmforscher darauf hin, dass auch Änderungen zwischen einem und drei dB(A) wahrgenommen werden. Durch die zu erwartende Verstetigung des Verkehrs würde darüber hinaus die Belästigung durch die Lärmemissionen der Autobahn deutlich geringer empfunden werden.
  • Durch den Einsatz lärmmindernder Fahrbahnbeläge können Pegelminderungen von bis zu 5 dB(A) (Lkw) und 8 dB(A) (Pkw) erreicht werden (LIA, 2007, S. 21). Diese Reduktion würde eine deutliche Entlastung der östlichen Wohngebiete in Griesheim bedeuten. Durch die oben genannten Maßnahmen ließe sich dieser Entlastungseffekt vergrößern.
  • Darüber hinaus können durch Lärmschutzwände und vergleichbare Maßnahmen im Bereich der Autobahn sowie weitergehende Maßnahmen insbesondere in den west-östlichen Wohngebieten an der A 67 zu einer Entlastung der Bevölkerung beitragen. Dazu ist ein detailliertes Lärmschutzkonzept erforderlich, das die spezielle Situation in der Bebauung – insbesondere die  Reflexion und Abschattung durch die Hochhäuser im Osten – ermittelt und entsprechende Maßnahmen entwickelt.
  • Durch die geplante Neuordnung der Autobahnen im Bereich des Darmstädter Kreuzes (Quelle ASV Darmstadt und Darmstädter Echo vom 19.2.2010) wird aktuell bis zum Jahr 2028 die Zunahme des MIV (von bis zu 290.000 Fahrzeugen insgesamt pro Tag) ebenso wie der LKW-Verkehr (insgesamt rund 84 Prozent) gesehen. Die vorgesehene Lenkung durch ein verflechtungsfreies Autobahnkreuz wird grundsätzlich begrüßt. Es handelt sich dabei jedoch um einen Neubau und nicht um eine Sanierung der bestehenden Straßeninfrastruktur. Hierfür ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Damit sind auch im Vergleich zur Sanierung verschärfte Grenzwerte für den Neubau nach der BImSchV anzuwenden.

d.) Sonstige Maßnahmen (Schienenbereich künftig)

Ebenso fordern wir mit der geplanten ICE-Neubaustrecke Rhein-Main/Rhein-Neckar konkrete Lärmschutzmaßnahmen, auch für die benachbarte Wohnsiedlung Tann (Gemarkung Darmstadt) sowie Splittersiedlung um die Autobahnmeisterei (Gemarkung Griesheim). Für den technischen Umweltschutz werden wir Lärmgarantien fordern, da dies im Zusammenhang mit dem künftigen Betriebsprogramm (Fern- und Güterverkehr und ggf. auch Nahverkehrnutzung) steht.

e.) Allgemeines

  • Die europäische Lärmminderungsrichtlinie unterscheidet verschiedene Lärmarten, für die jeweils gesondert Lärmkarten zu erstellen sind. Sie regelt jedoch nicht, wie die einzelnen Lärmarten zusammengeführt werden. Gerade bei den Aktionsplänen muss dort, wo es überlagernde Wirkungen verschiedener Lärmquellen gibt, dies insgesamt geprüft und Maßnahmen daran orientiert werden. Wir verwiesen auf die fachlichen Ausführungen des Umweltbundesamtes sowie der Vereins „Deutscher Ingenieure“ hierzu.
  • Über die Finanzierung werden nur „vage“ Aussagen (Förderprogramme) getroffen. Keinesfalls kann es aber sein, dass Kommunen für Lärm, den sie nicht zu verantworten haben, an Kosten beteiligt werden. Wie bereits in der letzten Stellungnahme verdeutlich sind neue Möglichkeiten zu prüfen, über bestehende Mauteinnahmen beispielsweise.

Die gesundheitliche Belastung durch Lärm und auch Luft insbesondere im Bereich der A 67 ist in den genannten Wohngebieten sehr stark. Deshalb fordern wir eine Aufnahme von konkreten Handlungsfeldern als Vorsorgemaßnahme für die genannte künftige Entwicklung. Der Status quo ist sehr kritisch zu sehen. Als aktive Maßnahmen der Lärmreduzierung sehen wir Geschwindigkeitsbeschränkungen (besonders nachts), evt. Fahrverbote für Lkw, Lärmschutzwände und Flüsterasphalt.

Statt Lippenbekenntnissen und Feststellungen des vorhandenen Lärms müssen endlich konkrete Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung ergriffen werden!

Insoweit sind Lösungswege aufgezeigt, es liegt an den Trägern der Straßenbaulast, diese umzusetzen.