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Meldefrist eine Woche. Wer der Wehrüberwachung unterliegt, muss den neuen Wohnsitz innerhalb von acht Tagen dem Kreiswehrersatzamt melden.
Bei Umzug innerhalb des Landkreises: Fahrzeug bei Zulassungsstelle ummelden. Andernfalls muss das Fahrzeug neu zugelassen werden. Bei Neuzulassung Deckungskarte der Kfz-Versicherung vorlegen, Kfz-Steuer für mindestens drei Monate bezahlen.
(Wasser, Strom, Gas) verständigen. Zählerstand am alten und am neuen Wohnsitz ablesen lassen.
Adressänderung unter Angabe der Versicherungsart und der Versicherungsscheinnummer anzeigen.
Nachsendeantrag rechtzeitig bestellen - möglich in allen Postfilialen (Postfilialen) oder auch direkt online (Nachsendeantrag).
Rundfunk- und Fernsehgebührenstelle verständigen: Gebühreneinzugszentrale, Postfach 10 80 25, 50829 Köln.
Zeitungen und Zeitschriften verständigen:
Antrag auf Anschriftenänderung beim zuständigen Zustellpostamt stellen bzw. den Verlag benachrichtigen.
Finanzamt (Finanzamt), Bankverbindungen, Postscheckamt usw. informieren. Bei Banken: Änderung der Dauer- und Einziehungsaufträge.
Betreiber rechtzeitig benachrichtigen. Telefonanschluss kündigen. Auch mitteilen, ob Wohnungsnachfolger Anschluss übernehmen will und ob in der neuen Wohnung ein Telefonanschluss gewünscht wird.
Kinder von Schule oder Kindergarten rechtzeitig abmelden.
Welche Schule, welcher Kindergarten kommt am neuen Wohnort in Frage?
Kindergeld beim Arbeitsamt abmelden und beim neuen Arbeitsamt anmelden.
Müllabfuhr benachrichtigen.
(Getränke, Bücher etc.) abbestellen.
Geld und Schlüssel während des Umzugs besonders sicher verwahren, eventuell im persönlichen Gepäck, das man stets zur Hand hat.
Schlüssel von Schränken usw. mit Anhängern kennzeichnen.