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Aus dem Magistrat

Die 11 Mitglieder des Magistrats, darunter auch Bürgermeister Krebs-Wetzl, beschäftigten sich in den vergangenen beiden Sitzungen mit den unterschiedlichsten Themen.
In einer Stadtverwaltung mit über 550 Beschäftigten stehen immer Personalentscheidungen auf dem Plan. So wurden dieses Mal Beschlüsse zu Neueinstellungen gefasst sowie Vertragsverlängerungen und Anpassungen von Gehältern und Besoldung bei Mitarbeitenden.

Bauhof – Fuhrpark wird erweitert
Das Team des Bauhofs Griesheim erhält einen neuen vollelektrisch angetriebenen Gabelstapler. Dieser wird nicht nur auf dem Gelände des Bauhofs selbst genutzt. Auch bei Aufbauten - z. B. bei Innenstadtfesten - ist ein Gabelstapler unerlässlich.

Vergabe von Grillhütten und Bürgerhaus vorerst ausgesetzt
Nachdem die Vergabe von Grillhütten und Bürgerhaus St. Stephan für private Feiern bereits bis zum 31.08.2020 aufgrund der Corona-Pandemie ausgesetzt war, hat der Magistrat sich nun erneut intensiv mit der Vermietung der Objekte beschäftigt.
Dabei kam man in der vergangenen Magistratssitzung zu dem Ergebnis, dass aufgrund der umfangreichen Hygiene- und Abstandsvorgaben und der gerade leider wieder ansteigenden Infektionszahlen, die Privatvergabe von Grillhütten und des Bürgerhauses weiterhin vorerst bis zum 31.12.2020 ausgesetzt wird.
Gemäß der derzeitigen Verordnungslage sind private Feierlichkeiten grundsätzlich mit bestimmten Einschränkungen wieder erlaubt. Damit verbunden sind allerdings umfangreiche Vorgaben an die Veranstalter. Beispielsweise die Einhaltung von Abstandsregeln, die Reduzierung der Personenzahl entsprechend der zur Verfügung stehenden Fläche (3 qm pro Person), das Führen von Teilnehmerlisten und eine Reinigung aller Oberflächen gemäß der Vorgaben des RKI.
Außerdem hat man sich bei der Entscheidung an neuen Warnung des Robert-Koch-Instituts vom 14.08.2020 orientiert. Hier heißt es: „Menschenansammlungen – besonders in Innenräumen – sollten möglichst gemieden und Feiern auf den engsten Familien- und Freundeskreis beschränkt bleiben.“
Da es hier um die Gesundheit Aller geht und mögliche Konsequenzen durch das Fehlverhalten eines Einzelnen in der derzeitigen Situation von der Allgemeinheit getragen werden müssten, will man dieses Risiko nicht eingehen.
Die Nutzer*innen, welche die Gebühren bereits gezahlt haben, erhalten eine vollständige Rückerstattung der Gebühren. Veranstaltungen von Vereinen, Institutionen und Gewerblichen können mit der Vorgabe, dass die Bedingungen der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung eingehalten werden und ein Hygienekonzept vorgelegt wird, weiterhin stattfinden.

Freibadsaison - Besucherzahlen zufriedenstellend
Nach den Corona-Vorgaben des Landes Hessen war das Freibad flächenmäßig nur für 1/3 der üblichen Besucheranzahl nutzbar. Durch das in Griesheim angewandte 3-Schichtmodell konnte dennoch der Bürgerschaft ein breites Angebot gemacht werden, welches gut genutzt wurde. Aufgrund der in dieser Saison geltenden Corona-Beschränkungen, öffnete das Bad erst am 06. Juli 2020. Daraus resultierten circa 25.000 Besucher*innen in diesem Jahr. Auch der Online-Ticket-Verkauf lief reibungslos. Für Bürgerinnen und Bürger, welche keine Online-Buchungen vornehmen konnten, fand sich auch schnell Hilfe. Hier wurde seitens der Stadt ein Hilfetelefon eingerichtet. Auch die Mitarbeiterinnen des Amts für Soziales haben gerne beim Ticketankauf geholfen.

Wasserschaden im Kreuzungsbereich Rübgrund schnell behoben
In der Nacht vom 4. auf den 5. September 2020 ereignete sich im Kreuzungsbereich Rübgrund / Schöneweibergasse ein Schaden an der Wasserversorgungsleitung. Der Schaden wurde vermutlich durch einen Druckstoß verursacht. Solche Druckstöße kommen regelmäßig vor, wenn innerhalb kurzer Zeit Druckschwankungen, beispielsweise durch besonders hohe bzw. besonders niedrige Wasser-verbrauchsmengen, entstehen.
Die Wasserleitung ist als Folge hiervon quer gerissen. Das mit Druck austretende Wasser hat sich über ein Schieberkreuz und einem Hydranten seinen Weg nach oben gesucht und hierbei eine große Menge an Sand mit an die Oberfläche gespült. Die Wasserzufuhr wurde durch die Stadtwerke abgestellt und die Schadensstelle zunächst mit Verkehrsleitkegeln abgesichert.
Als Folge des Wasser- und Sandaustritts entstand durch die Unterspülung ein Hohlraum unterhalb des Straßenkörpers. Bedingt durch das hohe Eigengewicht der Asphaltdecke stürzte die Fahrbahn an der Stelle des Hohlraums ein. Der Kreuzungsbereich wurde daraufhin großräumig abgesperrt. Personen- oder Fahrzeugschäden sind nicht entstanden.

Förderung für notwendige Baumaßnahmen
Der SV St. Stephan 1953 e.V. hat für zwei dringend notwendige Baumaßnahmen die Bestätigung gemäß Förderungsrichtlinien beantragt. Zum einen handelt es sich um geforderte Umsetzungen von Brandschutzmaßnahmen am Vereinsheim, zum anderen um die Erneuerung der Elektroverteilung der Tennisanlage.
Nach Prüfung dieser Maßnahmen kann die Dringlichkeit bestätigt werden. Der Verein kann die Maßnahmen somit jetzt umsetzen.
Gemäß der Förderungsrichtlinien ist der Magistrat hiervon in Kenntnis zu setzen.
Über die Gewährung von Zuschüssen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung zu einem späteren Zeitpunkt.