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Beratung über befristete Aussetzung der Kita-Gebühren

Um Familien im aktuellen Corona-Lockdown zu entlasten und zu unterstützen, wird derzeit den städtischen Gremien vorgeschlagen, die Kita-Gebühren rückwirkend zum 16. Dezember 2020 auszusetzen.
Der Beitrag würde nur dann erhoben, wenn die Betreuung tatsächlich in Anspruch genommen wird. Bereits geleistete Zahlungen könnten so erstattet werden. Dabei kann eine tageweise Abrechnung erfolgen.
Bleibt also ein zur Betreuung angemeldetes Kind im gesamten Januar zu Hause, so könnten nach diesem Vorschlag die Gebühren für Januar vollständig zurückbezahlt werden. Eine vergleichbare Regelung hatte es bereits im Frühsommer während des ersten Lockdowns und den damit einhergehenden Schließungen der Kitas gegeben.

„Der Appell aufgrund der Corona-Pandemie, die Kinder möglichst zuhause zu betreuen, dient zur Kontaktminimierung und somit dem Allgemeinwohl. Das Land Hessen hat allerdings darauf verzichtet, klar zu regeln, welche Kinder die Betreuung in den Kitas nutzen dürfen. Sehr viele Eltern kommen jedoch der Empfehlung auch nach, ihre Kinder daheim zu betreuen. Weil dies mit zusätzlichen Belastungen - oft in Verbindung mit der Berufstätigkeit - steht, möchten wir die Sorgeberechtigten diesbezüglich entlasten.
Den Griesheimer Eltern wird aktuell viel abverlangt. Dass dies in Griesheim trotzdem so gut gelingt, dafür bin ich sehr dankbar“, so Bürgermeister Krebs-Wetzl.

Der Vorschlag wird in der Magistratssitzung am kommenden Dienstag beraten. Eine endgültige Entscheidung könnte dann in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11. Februar 2021 fallen.

„Bis zu einer Entscheidung werden entsprechend der gültigen Satzung die Gebühren regulär erhoben. Eine Verrechnung würden wir dann rückwirkend vornehmen können“, erläutert Uwe Gründler vom Fachbereich Soziales und Sport von der Stadtverwaltung abschließend.