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Ehrenamt – Stadt Griesheim sucht Bürger*innen für die nächste Schöffen- und Jugendschöffenwahl

Die Stadt Griesheim sucht für die nächste Schöffen- sowie Jugendschöffen-Amtszeit von 2024 bis 2028 interessierte Bürger*innen, die bereit sind, diese ehrenamtliche Richtertätigkeit auszuüben.

Während Schöffen in Erwachsenenstrafsachen vor dem Amts- oder Landgericht eingesetzt werden, sind Jugendschöffen in Jugendstrafsachen tätig. Als ehrenamtliche Richter*innen wirken sie wie Berufsrichter*innen an Gerichtsverhandlungen in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme mit. Pro Jahr nehmen sie an bis zu zwölf ordentlichen Sitzungstagen teil. Dafür wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Eine juristische Vorbildung ist nicht erforderlich. Die Amtszeit als Schöffe oder Jugendschöffe beträgt fünf Jahre (1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028).

Bewerben können sich deutsche Staatsangehörige, die in Griesheim gemeldet und wohnhaft sind. Zu Beginn der Amtszeit müssen sie mindestens 25 und dürfen höchstens 69 Jahre alt sein. Bewerber*innen für das Amt als Jugendschöffe sollten in der Jugenderziehung erfahren oder zumindest erzieherisch begabt sein. Personen, die zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden, gegen die ein Strafermittlungsverfahren eingeleitet worden ist oder solche, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden, sind von der Wahl ausgeschlossen.

Derzeit stellt die Stadt Griesheim die Vorschlagslisten für die Wahl der 55 Schöffen und 17 Jugendschöffen zusammen. Interessierte Griesheimer*innen können sich schriftlich bei der Stadt Griesheim für das Ehrenamt bewerben. Bewerbungsformulare sind im Rathaus an der Zentrale erhältlich oder können digital heruntergeladen werden. Ein beim Amtsgericht angesiedelter Wahlausschuss bestimmt dann, welche Bewerber*innen zu ehrenamtlichen Richter*innen ernannt werden. Für die Bewerbung zur Aufnahme auf die Jugendschöffen-Vorschlagsliste gilt eine Bewerbungsfrist bis zum 20. April 2023, als Schöffe bis zum 15. Juni 2023.

BEWERBUNGSFORMULARE
Die Vordrucke gibt es online >>> hier (Jugendschöffe) und >>> hier.

WISSENSWERTES
Weitere Informationen zum Amt als Schöffe oder Jugendschöffe gibt es >>> hier

Die Amtszeit als Schöffe oder Jugendschöffe beträgt fünf Jahre. © Pixabay / AJEL