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Einführung der Maskenpflicht in der Fußgängerzone (nördliche Wilhelm-Leuschner-Straße)

In den Fußgängerzonen des Landkreises Darmstadt-Dieburg gilt seit Mittwoch, 21. Oktober 2020 die Maskenpflicht, so auch in der Griesheimer Fußgängerzone.
In diesem Zusammenhang ergeben sich für die Griesheimer Situation einige Fragestellungen:

•    Welchen Bereich umfasst die Griesheimer Fußgängerzone?

Die Fußgängerzone gilt entlang der nördlichen Wilhelm-Leuschner-Straße zwischen den Randpunkten Schützenstraße (westliches Ende) und Schillerstraße (östliches Ende).
Sie ist als solches durch ein entsprechendes Fußgänger-Zonen Schild gekennzeichnet. Dort befinden sich nun zusätzlich Hinweisschilder zur Maskenpflicht innerhalb der Fußgängerzone.

•    Wie wird mit dem Gehweg südlich der Wilhelm-Leuschner-Straße umgegangen?
In Griesheim wird die Fußgängerzone durch die Wilhelm-Leuschner-Straße begrenzt. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wirkt die südliche Seite jedoch ähnlich, zudem finden hier aufgrund der Enge des Gehwegs häufig Kontakte statt. Das Ziel, die Minderung des Übertragungsrisikos des Corona-Virus, als Hintergrund der Maskenpflicht in frequentierten Bereichen, soll daher auch dort zum Schutz aller Beteiligten verfolgt werden.

Daher bittet die Stadt Griesheim alle Griesheimerinnen und Griesheimer sowie die Besuchenden unserer Innenstadt analog der Fußgängerzone im südlichen Bereich der Wilhelm-Leuschner-Straße freiwillig eine Maske zu tragen. Hierauf wird vor Ort entsprechend mit dem Hinweisschild „Bitte Masken tragen.“ hingewiesen.
Darüber hinaus wird der angesprochene Bereich im beigefügten Plan markiert.

•    Wie wird mit einem Verstoß gegen die Maskenpflicht vorgegangen?
Verstöße gegen die Maskenpflicht können mit Geldbußen zwischen 50,00 € und 200,00 € geahndet werden. In jedem Fall erfolgt jedoch zuerst die mündliche Aufforderung, Mund und Nase zu bedecken.

Die Stadtpolizei der Stadt Griesheim als Ordnungsbehörde wird in der kommenden Zeit verstärkt im Bereich der Fußgängerzone präsent sein und die Einhaltung der Maskenpflicht, insbesondere auf dem Wochenmarkt, überwachen.

Hintergrundinformation:

•    Warum gilt die südliche Wilhelm-Leuschner-Straße nicht als Fußgängerzone?

Raumgestalterisch sind Fußgängerzonen an die Bedürfnisse des Fußverkehrs und Aufenthaltsmöglichkeiten angepasst. Durch eine entsprechende Gestaltung soll diese Zone zum Verweilen einladen und macht daher längere Aufenthalte von Personengruppen möglich.
Unter anderem sind Fußgängerzonen häufig umgeben von Geschäften, Restaurants und Cafés. Diese Einrichtungen sind jedoch keine bloße Voraussetzung für Fußgängerzonen.
Der südliche Bereich der Wilhelm-Leuschner-Straße erfüllt in diesem Zusammenhang nicht die Voraussetzungen für eine Fußgängerzone. Hier werden unter normalen Umständen aufgrund der raumgestalterischen Umgebung nur flüchtige Kontakte erwartet.

•    Allgemeinverfügung des Landkreises:

Die „Allgemeinverfügung des Landkreises Darmstadt-Dieburg zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus“, in Kraft getreten am 21. Oktober 2020 beinhaltet unter Punkt 1 folgende Regelung:
„Bei öffentlichen Veranstaltungen, in öffentlichen Einrichtungen, bei Trauerfeierlichkeiten, in Kirchen und vergleichbaren Räumlichkeiten muss zusätzlich auch am eigenen Sitzplatz eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. In ambulanten Pflegediensten und Werkstätten für Menschen mit Behinderung gilt Maskenpflicht. Dies gilt auch für Fußgängerzonen.“

Hier gelangen Sie zur Allgemeinverfügung:

Allgemeinverfügung_LaDaDi_21102020.pdf