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Freibadöffnung unter bestimmten Voraussetzungen

Nachdem das Land Hessen es ermöglicht hat, die Freibäder ab 15.06. unter bestimmten Vorgaben wieder zu öffnen, wurde in einer gemeinsamen Telefonkonferenz der Bürgermeister_innen des Landkreises Darmstadt-Dieburg über diese Frage gesprochen. Angesichts der drastischen Begrenzung durch die entsprechende Verordnung des Landes Hessen wird die Besucherzahl sehr eingeschränkt. Insbesondere muss der Zutritt angesichts der Beschränkungen gut organisiert werden, sodass sich unter anderem keine Warteschlangen bilden.
Da hierfür weitere umfangreiche Arbeiten notwendig sind haben sich die Bürgermeister_innen verständigt, dass eine Öffnung für  Anfang Juli angestrebt wird.
Die Stadt Griesheim hatte bereits im Vorfeld ein Konzept erarbeitet, wie der Betrieb unter den speziellen Hygiene- und Abstandsvorgaben laufen könnte. Die entsprechenden Vorgaben des Landes Hessen liegen nun konkret vor.
Die Umsetzung dieses Konzeptes erfolgt nun. Hierfür müssen zunächst die technischen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden.
Nach den Vorgaben der Hessischen Landesregierung muss ein anlagenbezogenes Infektionsschutz- und ein Zugangskonzept vorliegen.
Geöffnet werden dürfen Freibäder nur, wenn gewährleistet ist, dass jederzeit eine Fünf-Quadratmeter-Regelung pro Person sowohl im Schwimmbecken wie auch auf der Liegewiese eingehalten wird.
Die Stadt Griesheim strebt an, das Freibad ab dem Beginn der Sommerferien (6. Juli) wieder zu öffnen.