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Infektionsschutz – Maskenpflicht in städtischen Einrichtungen verlängert

Die Stadt Griesheim verlängert bis auf Weiteres als Schutz vor weiteren Coronavirus-Infektionen die Maskenpflicht für Mitarbeiter*innen sowie Besucher*innen in städtischen Gebäuden.

Die aktuellen Inzidenzen im Landkreis Darmstadt-Dieburg liegen derzeit bei über 1.500. Aktuell verzeichnet die Stadtverwaltung Griesheim zudem eine Vielzahl von krankheitsbedingten Ausfällen aufgrund der Coronavirus-Pandemie. Die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung und insbesondere der Schutz der Beschäftigten als auch der Besucher*innen wurde im Verwaltungsstab der Stadt Griesheim als hochrangiges Ziel definiert und bildet die Grundlage für die Aufrechterhaltung von Schutzmaßnahmen auf Basis des Hausrechtes in städtischen Einrichtungen. Die bisherige Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske stellt aus Sicht des Verwaltungsstabes eine effektive und gute Möglichkeit zum Schutz vor Coronavirus-Infektionen dar und bildet eine verhältnismäßig geringfügige Einschränkung der persönlichen Freiheit für Beschäftigte und Besucher*innen von städtischen Einrichtungen.

Das Tragen einer medizinischen Maske in den Innenräumen bleibt in folgenden Einrichtungen für Besucher*innen und städtische Beschäftigte verpflichtend:

•    Rathaus
•    Kindertagesstätten
•    Stadtbücherei
•    Stadtarchiv
•    Hallenbad (Eingangsbereich bis zum Betreten der Umkleidekabinen)

Hintergrund für die Maßnahme sind die ab Samstag (2. April) geltenden weiteren Lockerungen der Hessischen Coronavirus-Schutzverordnung. Eine gesetzlich vorgeschriebene Maskenpflicht gilt somit nur noch für den Eigenbetrieb „Seniorenzentrum Haus Waldeck“ als Alten- und Pflegeheim.

Die Stadt Griesheim verlängert bis auf Weiteres als Schutz vor weiteren Coronavirus-Infektionen die Maskenpflicht in städtischen Gebäuden.