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Kehrpflicht gilt in Griesheim – viele Eingaben über den Mängelmelder

Es ist mal wieder soweit – der Herbst hält Einzug in Griesheim. Die Blätter werden von den Bäumen geweht und landen dank Regenschauern häufig direkt in den Abwasserrinnen der Straßen. In diesen Bereichen kommt es gerne zu größeren Pfützen, da das Regenwasser nicht ungehindert abfließen kann. Ein Spaß für Kinder, aber so nicht gedacht.
Hier erreichte die Stadt Griesheim über den Mängelmelder bereits einige Meldungen zu verstopften oder zugewachsenen Straßenrändern. In solchen Fällen wird das Ordnungsamt tätig. Die Eigentümer*innen der Flächen werden angeschrieben und aufgefordert, der Kehrpflicht nach zu kommen.

Was ist die Kehrpflicht eigentlich?
Die Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Griesheim legt fest, dass Straßen und Gehwege so zu säubern sind, dass eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, vor allem eine Gesundheitsgefährdung, vermieden oder beseitigt wird. Grundstückseigentümer*innen müssen die an ihr Grundstück angrenzenden Gehwege vollständig und die Straße bis zur Fahrbahnmitte hin reinigen. Gekehrt werden soll am Tag vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag bis spätestens 20.00 Uhr. Besondere Umstände, zum Beispiel plötzlich auftretende oder den normalen Rahmen übersteigende Verschmutzungen, könnten auch ein sofortiges Reinigen notwendig machen. Die vollständige Straßenreinigungssatzung der Stadtverwaltung Griesheim kann hier eingesehen werden.