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Kita: Erster Öffnungsschritt im „eingeschränkten Regelbetrieb“ - Zusatzinformation

Zur Meldung vom 28.05.2020 geben wir Ihnen folgende ergänzende Informationen:

-    Für alle Kinder, die sich bereits in der Notbetreuung befinden, bleiben die bisherigen Betreuungszeiten bestehen.
-    Die angekündigte Erweiterung des eingeschränkten Regelbetriebs von 7.00 – 14.00 Uhr gilt selbstverständlich auch für die Kinder in der Schulkindbetreuung (Hort und BGS).
-    Im Augenblick ist für alle anderen Kinder eine Betreuung aufgrund der räumlichen und personellen Kapazitäten und insbesondere der Einhaltung der Vorgaben des Infektionsschutzes nur von 7.00 – 14.00 Uhr möglich. Diese Regelung stellt aber auch sicher, dass alle Kinder, für die der dringendste Bedarf festgestellt wurde, bedarfsgerecht betreut werden können.
-    Jede Erweiterung der Betreuungszeiten würde momentan bedeuten, dass weniger Kinder die Einrichtung besuchen können.
-    Wir arbeiten derzeit an Konzepten, das Angebot für mehr Kinder zu erweitern.