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Klageverfahren südhessischer Kommunen gegen den Flughafen Frankfurt/Main beendet

Wie Bürgermeister Geza Krebs-Wetzl aus Griesheim mitteilt, ist das Verwaltungsstreitverfahren mehrerer Kommunen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landes Hessen von 2007 am 21. Februar 2017 mit einem Gerichtsbeschluss vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof beendet worden. Geklagt hatten die Stadt Griesheim, die Gemeinde Erzhausen, die Gemeinde Groß-Zimmern, die Gemeinde Roßdorf und die Stadt Weiterstadt. Mit dem Gerichtsbeschluss ging ein seit dem 8. Februar 2008 laufendes Klageverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof zu Ende.

Vorausgegangen waren 11 Musterverfahren, über die der Verwaltungsgerichtshof am 21.09.2009 entschieden hatte. Die dort erzielten für die Gemeinden günstigen Regelungen konnten jetzt auf die im Nachtragsverfahren zum Zuge gekommenen Kommunen übertragen werden: Neben dem Nachtflugverbot von 23:00 Uhr - 5:00 Uhr gab es auch eine Verminderung des Luftverkehrs in den Nachtrandstunden von 22:00 Uhr - 23:00 Uhr und von 5:00 Uhr - 6:00 Uhr. Die klagenden südhessischen Gemeinden aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg wollten aber noch mehr erreichen: „Uns Kommunen ging es insbesondere um den wichtigen Aspekt des Lärmschutzes - besonders in der Nacht.“, so Griesheims Bürgermeister. „Durch stationäre Messstationen konnten wir im Bereich Griesheim nachweisen, dass die Fluglärmermittlung fehlerhaft sei und zu einer aus unserer Sicht unzulässigen Fluglärmbelastung in Griesheim führt. Auch die Schadstoffbelastung wurde im Musterurteil des VGH vom 11. August 2009 wohl nur unzureichend berücksichtigt!“

In seiner jetzigen Entscheidung vom 21.02.2017 hat der VGH Kassel die örtliche Situation in den klagenden Gemeinden als nicht so gravierend angesehen, dass man von erheblichen Besonderheiten ausgehen müsse. Die von den Kommunen behaupteten Mehrbelastungen seien im Planfeststellungsbe-schluss und in den Musterurteilen schon berücksichtigt. Daher wurden auch eine erneute mündliche Verhandlung und eine Beweisaufnahme abgelehnt. In dem knapp 60 Seiten umfassenden Beschluss wird die Revision nicht zugelassen.

Der von den Kommunen beauftragte Rechtsanwalt Wolfgang Baumann aus Würzburg bedauert die enge Haltung des Gerichts bei der Frage, inwieweit neue Erkenntnisse über die Lärmentwicklung vor Ort und die wissenschaftlichen Ergebnisse der Lärmwirkungsforschung in die Nachtragsverfahren eingebracht werden dürfen: „Normalerweise können bis zur Gerichtsentscheidung neue Gesichtspunkte, insbesondere inzwischen erkannte Gefahren dem Gericht bis zu dessen Entscheidung vorgetragen werden. Dass dies in Massenverfahren wie beim Frankfurter Flughafen für Kläger nicht gelten soll die keine Musterkläger gewesen sind, ist für diese ein schwerer Rechtsnachteil. Der Gerichtsbeschluss wird insoweit dem Anliegen der betroffenen südhessischen Gemeinden nur teilweise gerecht. Es verweist die Kommunen auf die politische Bühne, auf der die Fluglärmprobleme weiter auf der Tagesordnung steht!“

Bürgermeister Krebs-Wetzl hält es für wichtig, dass auch in Zukunft Lärmbeschwerden direkt an die zuständigen Stellen gemeldet würden: „Auf der Homepage wurde in Griesheim ein umfassender Informations- und Beratungsservice aufgebaut, der über www.griesheim.de erreicht werden kann.“ Hans-Peter Hörr vom Immobilienmanagement der Stadt Griesheim und zuständig für diese Fragen im Griesheimer Rathaus: „Das Luftverkehrsrecht ist sehr komplex und kaum zu überschauen; daher sind Informationen für die Bürger sehr wichtig, insbesondere wenn es um den Schallschutz geht. Besonders wertvoll sind aber die Informationen von einzelner vom Fluglärm betroffener Bürger.“

Rechtsanwalt Wolfgang Baumann und alle Bürgermeister fordern den Gesetzgeber auf, die Lärmschutzvorschriften des Fluglärmschutzgesetzes den heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung anzupassen. Das gelte vor allem für den nächtlichen Verkehr auf Flughäfen. Der Schutz der Bevölkerung vor Lärm stehe weiterhin auf der Agenda, einer aktiven Mitarbeit in der Fluglärmkommission und einer aktiven Beteiligung in den luftverkehrsrelevanten Regional- und Landesgremien, komme große Bedeutung zu.

Auf weitere Rechtsmittel wollen die Kommunen aus Kostenmitteln verzichten. Der Kostenaufwand für neue Gutachten und unverhältnismäßig hohe Prozessrisiken gaben hierfür den Ausschlag. Bürgermeister Krebs-Wetzl: „Mit dem Versuch, nach den Musterentscheidungen noch einmal ins Verfahren zu kommen, haben die Kommunen ihre letzte gerichtliche Chance ausgeschöpft. Alle weiteren Rechtsmittel erscheinen von ihrem Ausgang her als ungewiss. Zudem wäre mit den Entscheidungen erst in mehreren Jahren zu rechnen. Daher hat auch unser Anwalt von weiteren Rechtsbehelfen abgeraten. Der politische Weg ist in einer solchen Situation der Bessere.“

Die Stadtverordnetenversammlung hat in Griesheim am 23. März 2017 der Empfehlung des Magistrats einstimmig zugestimmt, keine Rechtsmittel einzulegen.