Zum Inhalt springen Zur Navigation Springen Direkt zur Suche Springen Direkt zum Kontaktformular Springen Zum Impressum Springen Direkt zu Aktuelle Springen Direkt zu den Veranstaltungen Springen

Kontrolle aller Griesheimer Gaststätten

Aufgrund einiger Hinweise und eigenen Feststellungen bezüglich der Nichteinhaltung der Ge- und Verbote aus der CoKoBeV wurden in der 33. KW 2020 sämtliche Gaststätten in Griesheim (ca. 60 Betriebe) unangemeldet in den Mittags- und Abendstunden durch Bedienstete des Ordnungsamtes aufgesucht und überprüft.
Zur Kontrolle gehörte beispielsweise, ob Abstände der Tische und Sitzgelegenheiten ausreichend nach der Verordnung umgesetzt wurden. Auch die ordnungsgemäße Registrierung der Gäste gehörte dazu. Des Weiteren wurde kontrolliert, ob Gegenstände zur gemeinsamen Nutzung (z.B. Salz- und Pfefferstreuer) bereitgestellt wurden. Dies galt bisher als Verstoß gegen die Verordnung. Ab 15. August 2020 ist nach der Anpassung der Corona-Regelungen der hessischen Landesregierung wieder erlaubt, Salz- und Pefferstreuer zu nutzen. Weiterhin ist geprüft worden, ob das bedienende Personal den vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz trägt und auch richtig anwendet. Auch auf geeignete Hygienemaßnahmen (Desinfektionsmittel etc.) und Aushänge dazu ist geachtet worden.

Weitere Vorschriften, welche den Betrieb von Gaststätten betreffen, standen auch im Fokus der Kontrolle (Jugendschutz, Spielautomaten, Preisangaben etc.).
Die Bediensteten wurden überwiegend beratend tätig. Fast alle Gastwirte zeigten sich sehr kooperativ. In wenigen Fällen musste auf die strikte Einhaltung der Ge- und Verbote mit der Androhung eines Bußgeldverfahrens hingewiesen werden. Größtenteils musste bezüglich der Tischabstände und der ordnungsgemäßen Registrierung der Gäste regulierend eingegriffen werden.
Die Betreibenden der Gaststätten, gegen die von der Bürgerschaft Beschwerden eingingen, wurden konkret mit den Sachverhalten konfrontiert. In allen Fällen konnten die Hinweise nicht in der hier eingereichten Art bestätigt werden.
5-6 Gaststätten werden aufgrund von Mängeln nachkontrolliert. Wurde bis dahin nicht nachgebessert, werden Bußgeldverfahren durch das Ordnungsamt eingeleitet.