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Neue Corona-Regeln ab 20. März 2022

Pressemitteilung des Landes Hessen zu den aktualisierten Corona-Regeln:

Die Hessische Landesregierung hat - wie angekündigt - die aktuelle Corona-Schutzverordnung in weiten Teilen bis zum 2. April 2022 verlängert. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat die Neufassung des Bundesinfektionsschutzgesetzes beschlossen und damit eine neue rechtliche Grundlage für die Corona-Regeln in den Ländern geschaffen.

Folgendes gilt in Hessen vom 19. März bis zum 2. April 2022:
Die bestehende Coronavirus-Schutzverordnung wird verlängert. Alle rechtlich weiterhin möglichen Schutzmaßnahmen bleiben bestehen. Dies bedeutet vor allem:

o Zugangsregelungen (3G, 2G, 2G-Plus) bleiben gültig.
o Maskenpflicht bleibt – im bisherigen Umfang – bestehen.
o Abstands- und Hygienekonzepte bleiben bestehen.

Für weitere bisherige Schutzmaßnahmen entfällt die Rechtsgrundlage im Bundesinfektionsschutzgesetz. Das heißt:

o Die bisherigen Kontaktbeschränkungen (für Ungeimpfte) entfallen.
o Die Kapazitätsbeschränkungen bei Veranstaltungen und in Diskotheken werden aufgehoben.
o Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen müssen infektionsrechtlich nicht mehr genehmigt werden.
o Keine Kontaktdatenerfassung mehr möglich.

An den Schulen bleiben die bisherige Testpflicht und die Maskenregelungen vorerst bestehen.

„Basisschutzmaßnahmen“ nach dem 2. April auf Grundlage des Bundesinfektionsschutzgesetzes:

Maskenpflicht nur noch
o in Krankenhäusern
o in Alten- und Pflegeheimen
o bei Pflegediensten
o in Bussen und Bahnen (ÖPNV und Fernverkehr)
o in Arztpraxen

Testpflicht nur noch
o in Krankenhäusern
o in Alten- und Pflegeheimen
o in Schulen

Alle weiteren Schutzmaßnahmen entfallen. Lediglich in so genannten Hotspots können noch einige weitere Schutzmaßnahmen wie eine weitergehende Maskenpflicht, Zugangsregelungen (3G, 2G, 2G-Plus) bei Publikumsverkehr sowie Abstands- und Hygienekonzepte ermöglicht werden. Voraussetzung ist ein entsprechender Beschluss des Landtags. Als Hotspots gelten Gebiete, in denen sich eine gefährlichere Virusvariante als die bisher bekannten ausbreitet oder in denen das Gesundheitssystem zu überlasten droht.

Das Bundesinfektionsschutzgesetz ist bis zum 23. September befristet.

Pressemitteilung vom 18.03.2022: https://www.hessen.de/presse/wir-werden-weiterhin-alles-moegliche-tun-um-die-buergerinnen-und-buerger-zu-schuetzen

Info-Plakat "Aktuelle Regeln auf einen Blick" - Stand 20.03.2022 (pdf Download>>>)