Zum Inhalt springen Zur Navigation Springen Direkt zur Suche Springen Direkt zum Kontaktformular Springen Zum Impressum Springen Direkt zu Aktuelle Springen Direkt zu den Veranstaltungen Springen

Neue Corona-Schutzverordnung ab 01. Oktober

Von 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten bundesweit in bestimmten Bereichen spezifische Schutzmaßnahmen:

  • Im öffentlichen Fernverkehr gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Kinder und Jugendliche von sechs bis einschließlich 13 Jahren sowie das Personal können auch medizinische Masken (OP-Masken) tragen.
  • Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testnachweispflicht. Diess gilt auch für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern.
  • Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.

Die Länder können darüber hinaus weitergehende Regelungen erlassen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten.

++ In Hessen bleiben die Regeln im Kern zunächst unverändert bestehen. ++

Neuerungen zum Impfstatus


Ab dem 1. Oktober 2022 gilt als rechtlich vollständig geimpft, wer drei Mal geimpft ist. Ausnahmen wird es nach durchgemachter Infektion mit dem Corona-Virus geben: Hier werden zwei Impfungen reichen,

  • wenn vor der ersten Impfung eine mit Antikörpertest nachgewiesene Infektion erfolgte oder
  • wenn vor der zweiten Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte oder
  • wenn nach der zweiten Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte und seit der Testung 28 Tage vergangen sind.

Der Impfstatus spielt bei den Corona-Schutzmaßnahmen keine Rolle mehr. Er entscheidet nicht mehr über Zugangsmöglichkeiten etwa zu Restaurants oder Veranstaltungen wie im vergangenen Winter. Um gut geschützt zu sein, sei eine dritte Impfung dennoch notwendig, so die Bundesregierung.

Weiterführende Informationen