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Neuwahl von Schiedspersonen für Griesheim

Im Schiedsamtsbezirk Griesheim endet die Amtszeit der Schiedsperson sowie der stellvertretenden Schiedsperson Ende des Jahres. Die Neuwahl der beiden ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 4 des Hessischen Schiedsgesetzes erforderlich.
Beide Stellen sind ab dem 1. Januar 2021 für die Dauer von jeweils 5 Jahren neu zu besetzen.
Interessierte Personen, die das Amt ehrenamtlich wahrnehmen möchten, können sich zur Wahl stellen. Bewerber*innen müssen in Griesheim wohnen, sollten zwischen 30 und 75 Jahre alt sein und dürfen nicht als Rechtsanwalt, Richter oder Notar tätig sein.

Bewerbungen auf die Stelle der Schiedsperson bzw. die der stellvertretenden Schiedsperson richten Sie bitte bis zum 18. September 2020 an:
Stadtverordnetenvorsteherin
der Stadt Griesheim
Wilhelm-Leuschner-Straße 75
64347 Griesheim


gez.
Geza Krebs-Wetzl, Bürgermeister