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Politische Gremienarbeit – Kommunale Wärmeplanung war Thema im Ausschuss

Die Transformation des Wärmesektors ist essenziell für die Erreichung der Klimaziele in Deutschland. Der Bundestag hat am 17. November das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG) verabschiedet. Diese soll den Kommunen den besten und kosteneffizientesten Pfad zu einer CO2-neutralen und fortschrittlichen Wärmeversorgung aufzeigen. Denn die Wärmeversorgung in Deutschland macht etwa 50 Prozent des Endenergieverbrauchs aus. Gleichzeitig werden 80 Prozent davon aktuell durch das Verheizen von fossilen Brennstoffen, wie Erdgas und Öl, gedeckt. Auch in Griesheim wird etwa die Hälfte der Endenergie für die Bereitstellung von Wärme verbraucht und gut ein Drittel der Griesheimer Treibhausgasemissionen stammen aus der Verbrennung von Öl und Gas.

Somit stellt die Wärmewende einen der größten Hebel auf dem Weg zu einer klimafreundlichen Energieversorgung dar und muss daher zur Erreichung der angestrebten Klimaneutralität bis 2045 gut durchdacht auf kommunaler Ebene vorangetrieben werden. Aus diesem Grund hat die Stadtverwaltung eine Beschlussvorlage mit Zeitplan zur Aufstellung eines kommunalen Wärmeplans für Griesheim erarbeitet, die in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für „Umwelt, Energie und Mobilität“ am Mittwoch (6. Dezember) im Rathaus in Vorbereitung für die Stadtverordnetenversammlung hätte vorberaten werden sollen. Dazu ist es nicht gekommen, die Beschlussvorlage wird zunächst ausgesetzt. Grund hierfür ist, dass sich die Stadtverwaltung für die Beschlussvorlage am Entwurf für eine Rechtsverordnung zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung des Landes Hessen orientiert hat, der jedoch vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen zurückgenommen wurde.

Das Ministerium empfiehlt den Kommunen jetzt, sich bei der Erstellung der kommunalen Wärmepläne an den Bundesvorgaben zu orientieren. Daraus resultieren neue Rahmenbedingungen, die eine Überarbeitung der Beschlussvorlage zur kommunalen Wärmeplanung für Griesheim erforderlich machen. Auch hinsichtlich der Finanzierung des Vorhabens gibt es offene Fragen, zu denen das Ministerium noch Stellung nehmen muss. Der Konnexitätsausgleich ist bisher ebenfalls nicht vollständig geregelt. Sobald diesbezüglich Klarheit besteht, wird eine überarbeitete Beschlussvorlage im neuen Jahr in den städtischen Gremienlauf gehen.

Auch in Griesheim wird etwa die Hälfte der Endenergie für die Bereitstellung von Wärme verbraucht und gut ein Drittel der Griesheimer Treibhausgasemissionen stammen aus der Verbrennung von Öl und Gas. © Stadt Griesheim