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Resolution "Geschwindigkeitsregelung in der Straße Südring"

Im Zuge der Diskussion um Geschwindigkeitsregelungen in der Straße Südring, wurde in der Stadtverordnetenversammlung am vergangenen Donnerstag, den 21.06.2018 fraktionsübergreifend eine Resolution beschlossen.

Hier der Text, der dem hessischen Verkehrsministerium übergeben werden soll.

Resolution „Geschwindigkeitsregelung in der Straße Südring“
Die Stadtverordneten der Stadt Griesheim unterstützen Bürgermeister Krebs-Wetzl in seinen Aktivitäten zur Ermöglichung einer streckenweisen Reduzierung der zulässigen Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h am Südring im Bereich des Kinderspielplatzes und zwischen den Sportstätten. Dort queren besonders häufig Kinder und Jugendliche die Fahrbahn. Diese sind typischerweise weniger aufmerksam und umsichtig und benötigen besonderen Schutz.

Nach § 45 Abs. 9 StVO ist eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h möglich, wenn eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Rechtsgüter erheblich übersteigt. Die untere Verkehrsbehörde beruft sich nun insbesondere darauf, dass bislang dort kein Unfallschwerpunkt zu erkennen ist und die Strecke gut einsehbar wäre.

Die Stadtverordneten sind der Ansicht, dass nicht abgewartet werden kann, bis erst ein Kind ernsthaft zu Schaden gekommen ist. Die Gefährdungslage kann auch ohne solche Ereignisse beurteilt werden. Wo Kinder und Jugendliche in größerer Zahl auftreten, besteht eine besonders große Gefahr, dass sie unaufmerksam die Fahrbahn queren bzw. betreten. Dies zeigt sich auch in Nummer 6 des § 45 Abs. 9 StVO wo für Schulen und Kindergärten gerade wegen des Verhaltens von Kindern typischerweise und ohne weitere Prüfung davon ausgegangen wird, dass eine Gefährdungslage besteht. Der Schutzzweck einer Temporeduzierung besteht gerade in solchen Fällen darin, dass ein Autofahrer schneller zum Halten kommt, wenn ein Kind die Fahrbahn betritt.

Die vergleichbare Situation ist an den o.g. Stellen gegeben.

Die Stadtverordneten der Stadt Griesheim bitten den hessischen Verkehrsminister, für eine Auslegung und Anwendung der genannten Rechtsnorm zu sorgen, die dem Schutz von Kindern und Jugendlichen den absoluten Vorrang vor zügigem Fahren einräumt. Insbesondere kann es nicht sein, dass erst Kinder zu Schaden gekommen sein müssen, bevor gehandelt wird.




I. Zimmermann    B. Widmaier        A. Tengicki        W. Keller        H. Wegstein
SPD-Fraktion    CDU-Fraktion        Fraktion        WGG-Fraktion    FDP-Fraktion
                        B90/Die Grünen