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Spiel- und Bolzplätze und die Corona-Regeln – Was ist erlaubt, was ist verboten?

Seit diesem Montag, 11.01.2021 ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren Person gestattet. Das Alter der Personen ist dabei nicht relevant. Bei Begegnungen mit anderen Personen muss der Mindestabstand gehalten werden.

In den vergangenen Wochen, insbesondere bei schönem Wetter an den Wochenenden, wurde vermehrt beobachtet, dass auf einigen Spielplätzen sowohl Kinder als auch Eltern zum Teil in großer Zahl dicht zusammen standen.

Alle Besucher*innen möchten wir daher dringend bitten, eigenverantwortlich und in gegenseitiger Rücksichtnahme, unter Beachtung der Kontaktregeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, die Spiel- und Treffmöglichkeiten zu nutzen.

Die öffentlichen Spiel- und Bolzplätze bieten genügend Platz, um sich mit ausreichend Abstand dort aufzuhalten – daher sehen wir seitens der Stadt Griesheim bislang von einer Schließung der Spielplätze ab. Andere Kommunen haben bereits die Bänke und Tische gesperrt, als es zu vermehrten Verstößen und Ansammlungen kam. Diese einschneidenden Schritte möchten wir so lang wie möglich vermeiden.

Eine Situation wie im Frühjahr 2020, als die Nutzung der Spielplätze über mehrere Wochen nicht möglich war, muss sich aus unserer Sicht nicht wiederholen. Im vergangenen Jahr haben wir den Umgang mit Kontakt- und Hygieneregeln gelernt. Damit diese gelingen und angewendet werden, benötigen wir Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.

Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht der Kontakt- und Nutzungsregeln unserer Spiel- und Bolzplätze:

Was ist erlaubt?

  • Besuch von Spielplätzen mit dem eigenen Hausstand und maximal einer weiteren Person unter Wahrung eines großzügigen Abstands zu anderen Personen (mind. 1,5 Meter)
    z. B. ein Elternteil oder beide Elternteile und ihr Kind dürfen den Spielplatz mit einem weiteren Kind oder Erwachsenen aus einem anderen Haushalt besuchen

  • Vorübergehende Unterhaltungen mit Personen, die sich spontan auf dem Spielplatz begegnen, unter Wahrung eines großzügigen Abstands (mind. 1,5 Meter) und mit Aufmerksamkeit darauf, dass kein längerfristiges Treffen daraus entsteht

  • Verzehr von nicht-alkoholischen Getränken und Speisen

  • Besuch des Spielplatzes zwischen 8 – 21 Uhr

  • Spielende Kinder in Begleitung einer Aufsichtsperson


Was ist verboten?

  • Verabredete Treffen mit einer Personenanzahl, die die oben genannte Kontaktregel übersteigt
    z. B. Elternteile aus drei verschiedenen Haushalten mit jeweils ihren Kindern dürfen nicht gemeinsam den Spielplatz besuchen oder sich dort geplant verabreden

  • Picknicks, an denen mehr als Personen des eigenen Hausstands und eine weitere nicht im Haushalt lebende Person teilnehmen

  • Gemeinsame Feiern sind grundsätzlich im öffentlichen Raum untersagt
    z. B. Geburtstagsfeier

  • Verzehr von Alkohol im öffentlichen Raum ist ebenfalls grundsätzlich untersagt

Bei Verstoß gegen diese Regeln handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt wird.
Wir möchten nun darauf aufmerksam machen, dass die Stadtpolizei vermehrt das Geschehen auf den Spiel- und Bolzplätzen kontrollieren wird.