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Stadt Griesheim als digitale Fortbildungs-Gastgeberin

Online-Fortbildung der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in Südhessen am 17.02.2021

Über Aufgaben, Rechte und Beteiligungen der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten wurde am vergangenen Mittwoch im virtuellen Seminar informiert. Der renommierte Kommentator des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes Dr. Torsten von Roetteken, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt a.D., führte durch die Fortbildungsveranstaltung für das Fachkollegium.

So nahmen über 30 Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte aus dem Raum Südhessen an der ganztägigen Online-Fortbildung teil, zu der die Griesheimer Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Karin Hofmann eingeladen hatte.

Bürgermeister Geza Krebs-Wetzl betonte, dass die Umsetzung der „Gleichstellung“ bei der Stadtverwaltung Griesheim sehr ernst genommen werde und stellt fest: „Das große Interesse der teilnehmenden Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten zeigt, wie wichtig das Thema Gleichstellung ist. Viele Organisationen machen bereits einiges durch die interne fachliche Begleitung der Beauftragten gut und richtig, doch es gibt auch noch Lernbedarf. Umso mehr freut es mich, dass die Stadt Griesheim auch in Pandemie-Zeiten als digitale Gastgeberin diese Fortbildung ermöglichen und anbieten kann.“

„Fortbildungen zum Hessischen Gleichberechtigungsgesetz mit Dr. Torsten von Roetteken sind immer wieder eine Bereicherung für die teilnehmenden Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten. Wir alle lernen von seinem Wissen und seinen Erfahrungen und erhalten wichtige Tipps zur Umsetzung der Bestimmungen des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes. Auch dieses Mal wurde deutlich, dass uns in der Praxis alle die ähnlichen Themen beschäftigen. Durch die fachliche Beratung und den Austausch im Netzwerk entwickeln wir uns stetig weiter“, betont Karin Hofmann, städtische Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte.

Weitere Informationen zum Hessischen Gleichberechtigungsgesetz
Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) definiert als Ziele die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer sowie die Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst. Die Umsetzung der Bestimmungen des HGlG obliegt den Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, die unmittelbar der Dienststellenleitung zugeordnet sind und ihre Aufgaben als dienstliche Tätigkeit wahrnehmen. Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten unterstützen die Dienststellenleitung bei der Durchführung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, soweit es um das Verbot von Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts einschließlich des Verbots der sexuellen Belästigung geht.