Vereinsförderung
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die als förderungsfähig anerkannten Vereine die Meldung der Mitgliederzahlen und Übungsleiter_innen zur Ermittlung der laufenden Zuschüsse für Vereins- und Jugendarbeit nach den städtischen Förderungsrichtlinien spätestens bis 01.03.2019 bei der Stadtverwaltung vorlegen müssen.