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Zahlung der wiederkehrenden Straßenbeiträge überprüfen

Ende Oktober 2020 versandte die Stadt Griesheim erstmalig rund 5.500 Abgabenbescheide über die wiederkehrenden Straßenbeiträge für das Veranlagungsjahr 2019. Hierbei bestand die Möglichkeit, das beigefügte Formular zur Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren auszufüllen und der Stadt Griesheim ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.

Erfreulicherweise hat bisher die überwiegende Mehrheit der betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer hiervon Gebrauch gemacht. Diejenigen, die den im Abgabenbescheid festgesetzten wiederkehrenden Straßenbeitrag bisher noch nicht entrichtet haben, bittet die Stadt zur Vermeidung künftiger Mahnschreiben nochmals um die Überprüfung ihrer Zahlungsunterlagen. Auch wenn für die Grundsteuer und andere Grundbesitzabgaben bereits ein Abbuchungsauftrag vorhanden sein sollte, ist für den Bankeinzug der wiederkehrenden Straßenbeiträge ein neues SEPA-Lastschriftmandat unbedingt erforderlich.

Selbstverständlich können die wiederkehrenden Straßenbeiträge jederzeit auch per Überweisungs- oder Dauerauftrag bei der Stadtkasse Griesheim eingezahlt werden.