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Frauen- und Gleichstellungsbüro


Leiterin, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte nach HGO und HGlG,
Zertifizierte Präventionsmanagerin Stalking und Intimpartnergewalt:

Frau Karin Hofmann
Telefon: 0 61 55 / 701-155
Telefax: 0 61 55 / 701-216
frauenbuerogriesheimde

Jede Frau und jedes Mädchen der Stadt Griesheim kann sich mit ihrer individuellen Frage- oder Problemstellung an die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Griesheim wenden.

Die Beratung ist vertraulich und kostenlos.

Beratungstermine können telefonisch vereinbart werden.

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Lila Liste - Ihre Ansprechpersonen vor Ort

Der Deutsche Städtetag stellt regelmäßig einen aktualisierten Überblick über die Veröffentlichung der Frauenbüros und Gleichstellungsstellen der Kommunen in der sogenannten „Lila Liste“ zusammen. Die aktuelle Fassung mit dem Stand Januar 2024 steht jetzt zur Verfügung.

zur Lila Liste>>

Aufgabenbereich des Frauen- und Gleichstellungsbüros

Die Umsetzung der Bestimmungen des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes vom 1. Januar 2016 in der Stadtverwaltung Griesheim und im Eigenbetrieb Haus Waldeck ist ein wichtiger Teil des Aufgabenbereichs des Frauen- und Gleichstellungsbüros.

Ziele sind die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer sowie die Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst. Auch bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwaltungs- und Aufsichtsräten ist darauf hinzuwirken, dass mindestens zur Hälfte Frauen berücksichtigt werden, soweit die Dienststelle ein Entsendungs-, Bestellungs- oder Vorschlagsrecht hat.

Bis zur Erreichung dieser Ziele sollen durch berufliche Förderung auf der Grundlage von Frauenförder- und Gleichstellungsplänen mit verbindlichen Zielvorgaben die Zugangs- und Arbeitsbedingungen für Frauen und Männer verbessert werden. Dabei ist den besonderen Belangen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen Rechnung zu tragen.

Die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern soll in der Verwaltung als  durchgängiges Leitprinzip umgesetzt werden. Alle Beschäftigten, insbesondere solche mit Vorgesetzten- oder Leitungsaufgaben, haben die Erreichung der Ziele des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes zu fördern und bei allen Entscheidungen, die Auswirkungen auf die Beschäftigten haben können, sowie bei der Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen, die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern zu beachten.

Durch Frauenförder- und Gleichstellungspläne und sonstige Maßnahmen der Förderung soll auf die Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst, auf die Gewährleistung der Entgeltgleichheit und die Beseitigung der Unterrepräsentanz von Frauen hingewirkt werden. Diskriminierungen wegen des Geschlechts und des Familienstandes sind zu beheben.
Die Gleichstellung von Frauen und Männern soll auch sprachlich im dienstlichen Schriftverkehr, in Rechts- und Verwaltungsvorschriften usw. zum Ausdruck gebracht werden.

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte ist eng vernetzt mit der Arbeitsgemeinschaft der Frauenbeauftragten, die im Landkreises Darmstadt-Dieburg gemäß dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes tätig sind.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten im externen Bereich sind u.a. das Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 2, die Hessische Gemeindeordnung § 4b Gleichberechtigung von Frau und Mann sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (intern und extern).

Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes besagt „Frauen und Männer sind gleichberechtigt…“, dieser Artikel wurde 1994 ergänzt durch den Zusatz „..der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Diesen Verfassungsauftrag hat die Hessische Gemeindeordnung in § 4b „Gleichberechtigung von Frau und Mann“ aufgegriffen: „Die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Gemeinden. Durch die Einrichtung von Frauenbüros oder vergleichbare Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Verwirklichung dieses Auftrags auf der Gemeindeebene erfolgt.“

Der Aufgaben- und Tätigkeitsbereich der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten umfasst u.a. Öffentlichkeitsarbeit, Bewusstseinsbildung und Beratung zu den Themen: Gleichberechtigung, Gender Main Streaming, Mädchen und Frauen in MINT Berufe, Girlsday/Boysday, Wiedereinstieg in den Beruf, Existenzsicherung, Trennung/Scheidung, Stalking, Häusliche Gewalt, vertrauliche Geburt, FGM Female Genital Mutilation, sexueller Missbrauch von Mädchen und Jungen;Angebote für Migrantinnen und Vernetzung, Unterstützung und Beratung der Frauentreffs und Vernetzung, Interkulturelle Angebote und Projekte, Förderung der lokalen Frauen- und Familienpolitik;
Mitarbeit in den Arbeitsgemeinschaften der HGO Frauenbeauftragten auf Kreis- und Landesebene und Durchführung gemeinsamer Projekte (Eqaul Pay Day, Weltfrauentag, Gewaltprävention, Dagmar-Morgan-Preis, Runde Tische zu Frauenpolitischen Themen, Benefizlauf Weiterleben e.V., Fortbildungsveranstaltungen usw.), Netzwerkarbeit mit frauenpolitisch wichtigen Gruppen und Einrichtungen.

Zahlen - Daten - Fakten

Der Jahresbericht 2021 mit Statistik zu einzelnen Beratungstätigkeiten und weiteren Informationen des Netzwerk Gewaltschutz können hier eingesehen werden:

Zahlen Daten Fakten - Jahresbericht

Internationaler Tag „NEIN zu Gewalt an Frauen"

Seit vielen Jahren wehen jährlich am 25. November weltweit die Fahnen „Frei leben ohne Gewalt“, um darauf aufmerksam zu machen, dass Partnerschaftsgewalt und „Häusliche Gewalt“ nach wie vor thematisiert werden müssen. Der 25. November wurde am 17. Dezember 1999 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen zum Internationalen Tag für die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen erklärt.

Häusliche Gewalt und Partnerschaftsgewalt finden meist hinter verschlossenen Türen im Verborgenen statt. Die Opfer werden oft nicht bemerkt. Aus Angst vor Konsequenzen trauen sie sich nicht, Hilfe zu holen oder Anzeige zu erstatten.
Aber physische als auch psychische Gewalt hinterlassen immer tiefe Wunden bei den Opfern. Gewalt in Partnerschaften zeigt sich in Form von Bedrohung, Körper-verletzung, sexuellen Übergriffen, Vergewaltigung, Stalking bis hin zu Mord und Totschlag.

Die Kriminalstatistische Auswertung des Bundeskriminalamtes zur  „Partnerschaftsgewalt 2019“ erfasst 141.792 Opfer. Zu 81 % waren Frauen und zu 19 % Männer von Partnerschaftsgewalt betroffen. Die Hälfte der Opfer (50,5 %) lebte zum Tatzeitpunkt mit dem Täter oder der Täterin in einem Haushalt.
Die Zahlen der Kriminalstatistischen Auswertung zeigen, dass in Deutschland an fast jedem dritten Tag eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet wird. Statistisch gesehen wird alle 45 Minuten eine Frau Opfer von vollendeter oder versuchter gefährlicher Körperverletzung durch Partnerschaftsgewalt.

Opfer, die Häusliche Gewalt oder Partnerschaftsgewalt erleben, trauen sich oft nicht darüber zu sprechen. Zwei Drittel der weiblichen Opfer gehen auch nach schwerster Gewalterfahrung nicht zur Polizei oder suchen sich anderweitige Hilfe. Partnerschaftsgewalt und Häusliche Gewalt sind immer noch ein Tabu-Thema. Es ist wichtig, dass Betroffene wissen, dass sie Hilfe und Unterstützung bekommen.

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen" ist rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr kostenlos unter der Telefonnummer: 08000 116 016 zu erreichen.
Mehr als 60 qualifizierte Beraterinnen informieren und beraten gewaltbetroffene Frauen, Personen aus ihrem sozialen Umfeld und Fachkräfte - kostenlos, anonym, in 18 Sprachen sowie in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache.

In den Fällen von Vergewaltigung kann „Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung ohne polizeiliche Anzeige“ im Klinikum Darmstadt in Anspruch genommen werden. Vergewaltigungsopfer haben die Möglichkeit, ohne vorherige polizeiliche Anzeige, im Klinikum Darmstadt eine medizinische Erstversorgung zu bekommen und die Beweismittel rechtssicher dokumentieren zu lassen.

„Equal Pay Day” am 7. März 2022 mit Schwerpunkt Digitalisierung

Die Digitalisierung ist in vollem Gange und wird in den kommenden Jahren alle Bereiche unseres Lebens grundsätzlich weiter verändern – wie wir kommunizieren, uns informieren, konsumieren und vor allem: wie wir arbeiten. In diesem Zusammenhang weist die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Griesheim, Karin Hofmann, auf den diesjährigen „Equal pay 4.0 - gerechte Bezahlung in der digitalen Arbeitswelt” am Montag (7. März) hin.

Der „Equal Pay Day“ ist der Aktionstag, der darauf aufmerksam macht, dass Frauen weniger verdienen als Männer. Genauer gesagt: Der „Equal Pay Day“ macht auf den prozentualen Unterschied im durchschnittlichen Bruttoverdienst von Frauen und Männern aufmerksam, der 2022 bei 18 Prozent liegt. In diesem Jahr ist der 7. März symbolisch der Tag, bis zu dem Frauen umsonst gearbeitet haben, während Männer ab dem 1. Januar für ihre Arbeit bezahlt wurden. Der Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern ist ein Indiz für man¬gel¬nde Gleich¬be¬hand¬lung. Der „Equal Pay Day“ hat das Ziel, die Debatte über die Gründe der Lohnunterschiede in die Öffentlichkeit zu tragen und ein Bewusstsein für die Problematik zu schaffen.

Gefordert wird beim „Equal pay 4.0“, dass:

•    Frauen und Männer gleichen Zugang zu Weiterbildungsangeboten haben,
•    mehr Frauen in attraktiven Jobs im zukunftsträchtigen IT-Sektor tätig sind,     
•    Algorithmen für Personalauswahl, Kreditfinanzierung oder Gehaltsfestlegung nicht diskriminieren,
•    Frauen konsequent an der Entwicklung und Umsetzung mobiler Arbeitsprozesse beteiligt werden,
•    zusätzliche Fähigkeiten und Qualifikationen für die digitale Arbeitswelt sich auch in der Bezahlung widerspiegeln.

Mehr Informationen zum „Equal Pay Day“ gibt es online >>> hier.  


Einen Überblick zu finanziellen Familienleistungen wie Kindergeld, Elterngeld und vieles mehr auf einen Blick gibt es >>> hier.

Gemeinsam gegen #Sexismus!

Im Rahmen der DIALOGFOREN GEGEN SEXISMUS haben sich 50 Organisationen aus Wirtschaft, Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft zusammengetan, um 30 wirksame Maßnahmen gegen #SexismusamArbeitsplatz, in Kultur und Medien und im öffentlichen Raum zu sammeln. Die so entstandene Handreichung #GemeinsamGegenSexismus bietet darüber hinaus einen Überblick über Sexismus und seine Auswirkungen und rechtliche Grundlagen. Die Initiative „Stärker als Gewalt“ bündelt auf der Website www.stärker-als-gewalt.de erstmals den Zugang zu einer Vielzahl an bundesweiten Hilfe- und Beratungsangeboten. Darüber hinaus bringt die Initiative über zweihundert Fachpartner und Unterstützerorganisationen zusammen, darunter Unternehmen, Verbände und Prominente, die die Sensibilisierung und Aufklärung vorantreiben.

Film-Tipp zum Thema Gewalt gegen Frauen: „H 24 – 24 Frauen, 24 Geschichten“

Eine Gruppe europäischer Künstlerinnen hat 24 Kurzfilme veröffentlicht, die sich gegen jede Form der Gewalt gegen Frauen richten. Die Kurzfilme basieren auf realen Begebenheiten.

Alle Folgen von „H 24 – 24 Frauen, 24 Geschichten“  sind in der arte-Mediathek >>> hier kostenfrei abspielbar.


Film-Tipp zum Thema Gleichberechtigung: „Agentinnen des Wandels“

Den Film zum direkten Download gibt es >>> hier.
Der sehr kurzweilige Trickfilm ist auch bei >>> vimeo oder >>> YouTube zu sehen.


Webseiten-Tipp: Informationen für Frauen ab 47 Jahren

„Palais F*luxx - Leuchten für Fortgeschrittene“ ist der Name einer Internetseite, die sich speziell an Frauen über 47 Jahren richtet. Zur Seite geht es >>> hier.


Doku-Tipp: Toxische Beziehungen - Warum erduldet das Opfer dieses Martyrium? Wie entkommt man der Gewaltspirale?

Svenja Beck lebt im Landkreis Darmstadt-Dieburg und erlebte 5 Jahre lang häusliche Gewalt. Nun macht sie ihr Martyrium in einer ARD-Dokumentation öffentlich. Warum dulden und rechtfertigen die Opfer den psychischen Druck und die Gewaltexzesse? Sie macht anderen Mut, sich aus der Gewaltspirale zu befreien und will, dass häusliche Gewalt und Femizide kein Tabuthema mehr sind.

>>> zur ARD-Mediathek


Erklärvideo zum Thema „Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung/Loverboys“

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW hat ein Erklärvideo zum Thema „Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung/Loverboys“ produzieren lassen. Zielgruppe sind Mädchen und junge Frauen als potentielle Opfer der Loverboy-Methode. Das Video ist über die Sozialen Medien abrufbar:
 
>>> Youtube
>>> Twitter
>>> Instagram
 


Video-Clip von „Terre des Femmes" zum Thema Frühehen und Zwangsverheiratung

Mit dem Clip „Mein Herz gehört mir!“ will Terre des Femmes über das Thema Zwangsverheiratung aufklären und zeigen, wie sich Betroffene Hilfe holen können. Der 90-sekündige Clip soll die Zielgruppe der 14-21-Jährigen aufrütteln und für das Thema Frühehen und Zwangsverheiratung sensibilisieren. Dabei kommt der Clip „Mein Herz gehört mir!“ fast ganz ohne Sprache aus, das kleine Herz zeigt auch ohne viele Worte den Weg.

Den Clip finden Sie >>> hier.

Nach wie vor werden in Deutschland insbesondere Jugendliche und junge Volljährige gegen ihren Willen verheiratet. Dennoch wissen viele nicht, wie sie sich schützen können, wen sie um Hilfe bitten können und was ihre Rechte sind. Der neu entwickelte Clip soll sich in kurzer Zeit über die Sozialen Medien weit verbreiten und den Betroffenen zeigen: „Du bist nicht allein, hol Dir Hilfe“. Spezialisierte Beratungsstellen finden Sie bundesweit auf: www.zwangsheirat.de

Um die Zielgruppe der Eltern zum Thema Zwangsverheiratung zu erreichen, wurde außerdem die Broschüre „Starke Familien haben starke Töchter“ in acht Sprachen entwickelt. Die Broschüre gibt es >>> hier.


Völkerrechtliches Instrument im Kampf gegen Gewalt an Frauen

Das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die Istanbul-Konvention, hatte am 11. Mai 2021 zehnjähriges Jubiläum der Zeichnungsauflegung.

Die Istanbul-Konvention ist das wichtigste völkerrechtliche Instrument, um Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu bekämpfen und den Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten. Es untermauert das grundlegende Menschenrecht von Frauen auf ein Leben ohne Gewalt und soll sicherzustellen, dass alle Frauen und Mädchen in Gewaltsituationen Schutz und Unterstützung finden.

Deutschland und weitere Mitgliedsstaaten des Europarates haben die Konvention am Tag der Zeichnungsauflegung am 11. Mai 2011 in Istanbul unterzeichnet und in der Folgezeit ratifiziert. Sie haben sich damit verpflichtet, auf allen staatlichen Ebenen Gewalt gegen Frauen zu verhindern. Bisher haben bereits 45 Mitgliedstaaten des Europarats und die EU die Istanbul-Konvention unterzeichnet und 33 ratifiziert. Ziel ist es, dass alle Mitglieder des Europarats und die EU die Istanbul-Konvention ratifizieren.

Mehr Informationen:
Inhalt der Istanbul-Konvention und Gesetzestext des Gesetzes zum Übereinkommen des Europarates vom 11. Mai 2011 (Istanbul-Konvention) >>> hier.

Die Geschäftsführerin des Landesverbands Frauenberatung Schleswig-Holstein e.V. (LFSH), Katharina Wulf, hat Video erstellt, in dem die wichtigsten Aspekte zur Istanbul-Konvention kurz zusammengefasst sind. Das Video gibt es >>> hier.

Frauen- und Männergesundheit

Frauengesundheit

Das Feministische Frauen Gesundheitszentrum e.V. wurde 1974 in Berlin gegründet und bietet Frauen unabhängige, frauengesundheitsspezifische Informationen, Orientierungshilfe und Unterstützungsangebote.

Feministisches Frauen Gesundheitszentrum e.V.
Bamberger Straße 51
10777 Berlin-Schöneberg
Telefon: 030 213 95 97 oder 030 214 19 27
E-Mail: infoffgzde

Webseite: https://www.ffgz.de oder über Facebook >>> hier.

Männergesundheit

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung veröffentlicht im Männergesundheitsportal in regelmäßigen Abständen neue Informationen rund um das Thema Männergesundheit und Gesundheitsförderung.

Kontakt >>>hier.

Tipps für den „Heimweg im Dunkeln“

Mit Blick auf die Energiesparmaßnahmen, die auch die Beleuchtung im öffentlichen Raum betreffen, verweist die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Karin Hofmann auf einige hilfreiche Tipps für den „Heimweg im Dunkeln“. Oft verringert sich bei Menschen, die in der „dunklen Jahreszeit“ im öffentlichen Raum zu Fuß unterwegs sind, das Sicherheitsgefühl, berichtet Karin Hofmann.

Hier gibt der Bürger-Newsletter der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes, www.polizei-beratung.de, wichtige Hinweise für den „Heimweg im Dunklen“. Inzwischen werden Smartphone-Apps angeboten, die die Angst auf dem Heimweg im Dunklen nehmen und sicher begleiten sollen. Der beste Schutz ist allerdings immer noch ein aufmerksames Verhalten.

Einigen Frauen hilft das Heimwegtelefon, das unter der Telefonnummer 030 120 74 182 zu erreichen ist. Das Heimwegtelefon ist ein Service, den Frauen nachts anrufen können, wenn sie sich auf dem Heimweg unwohl fühlen. Ehrenamtliche begleiten die Anruferinnen telefonisch, bis sie zu Hause angekommen sind.

Hier einige Tipps aus dem Bürger-Newsletter der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes, damit Sie zu Fuß sicher unterwegs sind:

  • „Wählen Sie belebte und gut beleuchtete Straßen, auch wenn diese ein Umweg wären.
  • Gehen Sie bei Dunkelheit in der Mitte des Gehweges, um möglichst gut in Einfahrten oder dunkle Gassen einsehen zu können.
  • Sorgen Sie dafür, dass Ihr Smartphone aufgeladen und griffbereit ist, damit Sie im Ernstfall die Polizei verständigen können.
  • Wenn Sie sich unsicher fühlen, telefonieren Sie mit einer Freundin / einem Freund. Sagen Sie Ihnen, wohin Sie unterwegs sind und welche Straßen Sie nehmen.
  • Wenden Sie sich sofort an die Polizei unter 110, wenn Sie bedroht werden.

Wenn Sie sich verfolgt fühlen, können folgende Tipps zu Ihrer Sicherheit beitragen:

  • Überprüfen Sie, ob Sie wirklich verfolgt werden. Wechseln Sie die Straßenseite. Folgt Ihnen die Person oder nicht?
  • Drehen Sie sich um und schauen Sie der Ihnen folgenden Person ins Gesicht, um sich über die Situation klarer zu werden.
  • Gehen Sie an belebte Orte (z.B. Lokal, Tankstelle, Bäckerei).
  • Rufen Sie die Polizei unter der 110 in einer akuten Bedrohungssituation.
  • Wenn Sie von einem Auto verfolgt werden, kehren Sie um und gehen Sie in eine andere Richtung. Wiederholen sie diesen Vorgang so oft wie nötig. Sie können zu Fuß die Richtung schneller wechseln wie ein Fahrzeug.
  • Versuchen Sie, sich das Autokennzeichen zu merken.
  • Sind Sie mit dem Rad unterwegs und werden von einem Auto verfolgt, nutzen Sie den Fußweg, um schnell davonzufahren. Verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei und merken Sie sich möglichst das Kennzeichen.“

 

 

Gewalt gegen Frauen – Hinweis auf die Kurzgeschichte „Gut genug“

Im November wird mit den verschiedensten Aktionen das Thema Gewalt gegen Frauen und Mädchen aufgegriffen. Am 25. November, dem „Internationalen Tag für die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen" startete die 16-Tage-Kampagne von UN Women „Orange The World", die bis zum 10. Dezember, dem Tag der Menschenrechte, dauert.

Es ist wichtig, nicht wegzuschauen, wenn eine Freundin, eine Bekannte oder eine Kollegin Gewalt erlebt, betont die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Karin Hofmann. Aber wie kann geholfen und unterstützt werden, wenn sich der betroffene Mensch immer mehr zurückzieht und nicht darüber reden will? Wenn zu vermuten ist, dass sich die Person in einer gewalttätigen Beziehung befindet und in dieser „gefangen ist“?

Gewalt erzeugt Angst und Scham und viele Betroffene sprechen nicht über das Erlebte. Umso wichtiger ist es Frauen, die Gewalt erleben, Mut zu machen. Sie sollen wissen, dass sie nicht allein sind und es Wege aus der Gewalt gibt. Unterstützungsangebote wie das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen" mit der 08000 116 016 sind rund um die Uhr zu erreichen.

Für das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen" hat die Autorin Julia Korbik eine fiktive Kurzgeschichte geschrieben. In „Gut genug" versetzt sich Korbik in die Perspektive einer Frau, die zusehen muss, wie eine Freundin sich immer mehr von ihr abwendet. Sie ahnt, dass etwas nicht stimmt und die Freundin dringend Hilfe braucht.

Wie herausfordernd es sein kann – und wie wichtig zugleich –, andere zu unterstützen, zeigt Korbik feinfühlig und authentisch. Die Geschichte soll anderen Mut machen, hinzusehen und Betroffenen beizustehen. Manchmal können bereits kleine Gesten eine große Wirkung haben: Ein kurzer Anruf bei der Freundin, ein spontaner Besuch bei der Nachbarin.

Die Kurzgeschichte „Gut genug“ gibt es >>> hier.

Doch Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter, und für das richtige Verhalten gibt es keine pauschale Anleitung. Die Beraterinnen des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ helfen Personen aus dem Umfeld betroffener Frauen, die Situation richtig einzuschätzen.

Angebote und die Arbeit der Krebsberatungsstelle Weiterleben e.V.

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Karin Hofmann, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, Sonja Braun-Resch und Dr. Daniela Diehl , Weiterleben e.V. (v.l.n.r.) © Stadt Griesheim

Am 17. November 2022 fand eine interessante Informationsveranstaltung über die Angebote und die Arbeit der psychosozialen Krebsberatungsstelle „Weiterleben e.V.“ statt. Die Veranstaltung wurde in Kooperation mit dem Frauen- und Gleichstellungsbüro der Stadt Griesheim durchgeführt.

Sonja Braun-Resch, Dipl. Sozialpädagogin und Psychoonkologin, die seit vielen Jahren bei Weiterleben e.V. aktiv ist, stellte zunächst den Verein Weiterleben e.V. vor und berichtete dann über die Möglichkeiten zur Unterstützung von krebserkrankten Menschen und Ihren Angehörigen durch die Krebsberatungsstelle „Weiterleben e.V.“.

Der Verein „Weiterleben e.V.“ gründete sich im Jahr 2008 als eingetragener, gemeinnütziger Verein aus einer Selbsthilfegruppe für an Brustkrebs erkrankten Frauen. Bis 2017 stand „Weiterleben e.V.“ ein Raum im Diakonischen Werk in Darmstadt zur Verfügung. Im November 2017 konnte der Verein dann eigene Räume in der Ingelheimer Straße 3, Darmstadt, beziehen und dort eine Beratungsstelle und Geschäftsstelle einrichten.

Darüber hinaus bietet „Weiterleben e.V.“ auch Außensprechstunden in Bensheim, Erbach, Langen, Groß-Gerau, Reinheim, Babenhausen, Weiterstadt und bei Bedarf auch in Griesheim, an.
Die Angebote von „Weiterleben e.V.“ sind, mit Ausnahme der Kunst- und Entspannungs-Kurse, kostenfrei und können von allen an Krebs erkrankten Menschen, ihren Angehörigen und Freunden, genutzt werden.

Angebote von „Weiterleben e.V.“ sind beispielsweise:

•    Begleitung bei der Krankheitsverarbeitung (psychoonkologische Begleitung),
•    Beratung und Informationen zu Sozialleistungen und Unterstützung in der Beantragung,
•    Begleitung bei der beruflichen Integration in den Arbeitsmarkt,
•    Erläuterungen bei medizinischen Fragestellungen,
•    Trauerbegleitung beim Tod eines krebserkrankten Angehörigen,
•    Gruppenangebote: Gesprächsgruppen, Lauftreffs, Entspannungsgruppen, Kunsttherapie,
•    Weitergabe von Informationsmaterial und Informationen.

Sonja Braun-Resch erläuterte weiterhin, was unter Psychoonkologischer Begleitung und Sozialberatung zu verstehen ist.

Psychoonkologische Begleitung beinhaltet Unterstützung im Umgang mit belastenden Gefühlen wie Ängsten, Wut, Trauer, Hilflosigkeit. Die Identifizierung und Stärkung der vorhandenen Ressourcen und Kraftquellen. Unterstützung bei dem „Sortieren von Gedanken“ unter dem Aspekt, was ist der nächste Schritt, was oder wer kann dabei helfen. Thematisiert wird auch der Umgang mit Angehörigen, mit Partnern, Kindern, dem Umfeld und die Frage „darf ich Angehörige belasten?“ oder auch der
Umgang mit behandelnden Ärzten.

Psychoonkologische Begleitung will Betroffenen helfen, einen Weg zum Umgang mit der Bedrohung Krebs zu finden, Lebenszeit oder evtl. auch das Abschiednehmen zu gestalten.
Dabei haben alle Aktiven bei „Weiterleben e.V.“ den Anspruch, Betroffenen als nicht wertende Person zu Seite stehen und diese zu stützen.

Die gesamte Begleitung und Betreuung orientiert sich immer an den Bedürfnissen der Ratsuchenden. Die Individualität des Menschen steht im Vordergrund und bei jeder Form der Begleitung zu allererst immer die Frage: „Was braucht der Mensch?“

Die Sozialberatung bei „Weiterleben e.V.“ bietet eine erste Orientierung über Unterstützungs-Möglichkeiten, zum Beispiel:

•    Hilfe beider Beantragung eines Schwerbehinderten Ausweises,
•    Unterstützung bei der Beantragung von Haushaltshilfen und Zuzahlungsbefreiungen,
•    Unterstützung bei der Beantragung von Reha-Maßnahmen, Informationen rund um Reha Maßnahmen und Beratung bei der Suche einer Reha-Klinik,
•    Erstorientierung bei Auslaufen des Krankengeldes,
•    Möglichkeiten der Erwerbsminderungsrente,
•    Weitervermittlung zu anderen Anlaufstellen,
•    Hilfestellung bei dem Wiedereinstieg in den Beruf.

Zum Thema gynäkologische (Brust)-Krebsvorsorge informierte Dr. Daniela Diehl über Risikofaktoren für eine gynäkologische Krebserkrankung und welche Früherkennungsmöglichkeiten es gibt, zum Beispiel: Screening, Tastuntersuchung der Brust beim Gynäkologen, Selbstuntersuchung der Brust, Ultraschall der Brust (IGel-Leitstung), Pap Abstrich, mittlerweile nur alle 3 Jahre (jährlich möglich als Igel-Leistung), Vaginalultraschall (IGel-Leistung).

Dr. Daniela Diehl zeigte Anzeichen auf, die auf Brustkrebs hindeuten können, und welche Präventionsmöglichkeiten sich anbieten.

Abschließend stellte Sonja Braun-Resch die Brustkrebs-Früherkennungs-App „breastcare App“ vor, die in zehn Sprachen Tipps zur Früherkennung von Brustkrebs gibt www.breastcare.app

Die begleitete Gesprächsgruppe für Angehörige und Freunde von an Krebs erkrankten Menschen trifft sich jeden vierten Dienstag im Monat, die begleitete Selbsthilfegruppe für Frauen mit gynäkologischer Krebserkrankung trifft sich jeden dritten Dienstag im Monat in der Beratungsstelle von „Weiterleben e.V.“ in Darmstadt. Telefonische Anmeldung ist erforderlich unter 06151 3927761, dienstags von 15.30 bis 17.30 Uhr, oder montags, mittwochs, donnerstags von 10.00 bis 12.00 Uhr.

Die Nordic Walking / Walking Lauftreff Gruppe-Griesheim trifft sich donnerstags, um 10.00 Uhr, am Waldspielplatz, Goethestraße. Die Gruppe läuft bei jedem Wetter. Telefonische Anmeldung unter 06151 3927761 ist erforderlich.

Die Geschäftsstelle von „Weiterleben e.V.“ befindet sich in der Ingelheimer Straße 1, 64295 Darmstadt, Telefon 06151 3 92 77 61, www.weiterleben.org

Die Bundesstiftung Mutter und Kind hilft schwangeren Frauen und Mädchen in Notlagen. Die Beratungsangebote stehen in 20 Sprachen und in leichter Sprache zur Verfügung.

Interessierte und Hilfesuchende erfahren mehr über bestehende Unterstützungsangebote für Schwangere und Familien. Zusätzlich gibt es weiterführende Informationen zu den Themen Familie, staatliche Leistungen, vertrauliche Geburt, Hilfe bei Gewalt, Tabak- und Alkoholverzicht sowie auch bei Schreibabys.

Bundesstiftung Mutter und Kind>> www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de

alternativ: www.bumuk.de / www.bumuki.de

Leitfaden „Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?“

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat zum Thema „Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?“ einen Leitfaden für Beschäftigte, Arbeitgeber und Betriebsräte herausgegeben.
Der Leitfaden beinhaltet unter anderem folgende Themen: Was ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz? Ursachen und Folgen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sowie Rechte, Pflichten und Handlungsstrategien.

Der Leitfaden kann >>> hier eingesehen werden.

Demokratiefeindliche, frauenfeindliche, extremistische und rassistische Beiträge melden

Die digitale Meldeplattform „Hass-im-Netz.info“ können Griesheimer*innen nutzen, sofern sie im Internet demokratiefeindliche, frauenfeindliche, extremistische sowie rassistische Beiträge finden. Diese Beiträge rufen unter anderem in den Sozialen Medien oftmals zu Hass und Gewalt auf. Bei der Meldeplattform „Hass-im-Netz.info“ handelt es sich um ein Angebot von jugendschutz.net.

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, Karin Hofmann, erläutert die Hintergründe des digitalen Angebots: „Die Fachstelle verfolgt das Ziel, extremistische Webinhalte einzudämmen. Dafür werden unter anderem jugendschutzrelevante Entwicklungen langfristig analysiert sowie Gegenstrategien erarbeitet, Betreiber*innen jugendaffiner Dienste sensibilisiert, Schutzmaßnahmen zu ergreifen als auch die Erkenntnisse sowie Präventionskonzepte der Fachstelle veröffentlicht und aktiv verbreitet.“

Die Arbeit in den Bereichen Rechtsextremismus und Islamismus wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gefördert.


Veranstaltungen des Frauenbüros

Frauentreff

Die verschiedenen Treffen für Frauen finden regelmäßig im Frauenraum im Bürgerhaus „Am Kreuz“ statt. Die aktuellen Termine sind >>> hier aufgelistet.


Kontakt
Stadt Griesheim
Frauen- und Gleichstellungsbüro
Frau Karin Hofmann
Wilhelm-Leuschner-Straße 75
64347 Griesheim
Telefon: 0 61 55 / 701-155
Telefax: 0 61 55 / 701-216
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