Kindertagesstätten und Betreuung

In Griesheim haben Eltern die Möglichkeit, Ihre Kinder in städtischen sowie 2 Einrichtungen der AWO family gGmbH und kirchlichen Kindertagesstätten betreuen zu lassen. Die Anmeldung für die städtischen und AWO Kindertagesstätten sowie die betreuenden Grundschule an der Friedrich-Ebert-Schule erfolgen im Amt für Soziales, Stadt Griesheim.

Aufnahmekriterien für betreuende Grundschulen und Hort.pdf

Erhöhung der Kita-Gebühren

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 und den damit verbundenen Veränderungen der Benutzungs- und Gebührensatzung wurden die Sorgeberechtigten der Kinderbetreuungseinrichtungen mit Schreiben vom 17.07.2025 über die Änderungen informiert. Das Schreiben können Sie hier abrufen.

Die aktuellen Gebühren finden Sie hier.

  • Jahresbruttoeinkommen der Familie unter 28.000,00 €, Antrag auf 15 %ige Ermäßigung der Gebühren kann gestellt werden bei der Stadt Griesheim
  • Übernahmeanträge beim Jugendamt des Landkreises Da-Di können grundsätzlich von allen Familien gestellt werden und werden dann individuell berechnet
  • Übernahme von Verpflegungskostenpauschale beim Bildungs- und Teilhabepaket (Kreisagentur d. Landkreises Da-Di) möglich, wenn eine Form von Sozialhilfe bezogen wird
  • Geschwisterermäßigung, 50 % ab dem 2. Kind

Benutzungssatzung Kindertagesstätten finden Sie hier (siehe unter 400 - Soziale Angelegenheiten)>>

Gebührensatzung Kindertagesstätten finden Sie hier (siehe unter 400 - Soziale Angelegenheiten)>>
 

Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter:
Tel. 0 61 55/701-103 oder -104.  

Für die städtischen Kindertagesstätten, die Betreuenden Grundschulen an der FES und CMS ist das Amt für Soziales der Stadt Griesheim zuständig.

Hier kommen Sie zu den Anmeldeformularen:
zu den Anmeldeformularen >>>

Jedes Kind ab dem vollendeten 1. Lebensjahr hat einen Rechtsanspruch auf einen bedarfsgerechten Platz in einer Kindertagesstätte gegenüber dem Jugendhilfeträger.
Wir sind bemüht, den Rechtsanspruch möglichst zeitnah umzusetzen.
Eine Platz-Zusage ist mit einem Vorlauf von 2 – 3 Monaten vor dem Aufnahmetermin möglich.

Sie haben in allen Einrichtungen die Möglichkeit des Stundenzukaufs.

Der Familienwegweiser beinhaltet verschiedenste Informationen zu den Themen Bildung und Betreuung, Angebote für Eltern und Familien, Freizeit und Kultur sowie Gesundheit und Beratungsangebote.

Familienwegweiser - Stand August 2024.pdf

Die Schließzeiten unserer Einrichtung:
•    „Zwischen den Jahren“
•    2 Wochen im Sommer (4. und 5. Ferienwoche) - Notdienstangebot buchbar
•    Pädagogische Tage
•    Insgesamt 21 Schließtage pro Kalenderjahr


Fachbereich IV - Soziales und Sport

Das Amt für Soziales ist ab dem 24.2.2025 umgezogen.

Stadtverwaltung Griesheim
Amt für Soziales
Kindertagesstätten
Post- und Rechnungsanschrift:
Wilhelm-Leuschner-Straße 75
64347 Griesheim

Liefer- und Gebäudeanschrift:
Leuschnerpark 4
64347 Griesheim

 

Telefon: 0 61 55 / 701-103  (Frau Schafferhans) 
Telefon: 0 61 55 / 701-107  (Frau Zdjelar)


E-Mail: sozialamt@~@griesheim.de

Liefer- und Gebäudeanschrift:
Leuschnerpark 4
64347 Griesheim