Aufnahmekriterien für Kita, Betreuende Grundschulen und Hort
Hier können Sie die Aufnahmekriterien zu Kitas, betreunde Grundschulen und Hort einsehen.
Aufnahmekriterien für Kindertagesstätten- und Familienzentren.pdf
In Griesheim haben Eltern die Möglichkeit, Ihre Kinder in städtischen sowie 2 Einrichtungen der AWO family gGmbH und kirchlichen Kindertagesstätten betreuen zu lassen. Die Anmeldung für die städtischen und AWO Kindertagesstätten sowie die betreuenden Grundschule an der Friedrich-Ebert-Schule erfolgen im Amt für Soziales, Stadt Griesheim.
Aufnahmekriterien für Kita, Betreuende Grundschulen und Hort
Hier können Sie die Aufnahmekriterien zu Kitas, betreunde Grundschulen und Hort einsehen.
Aufnahmekriterien für Kindertagesstätten- und Familienzentren.pdf
Stadtverwaltung Griesheim
Kindertagesstätten
Wilhelm-Leuschner-Straße 75
64347 Griesheim
Telefon: 0 61 55 / 701-103 (Frau Schafferhans)
Telefon: 0 61 55 / 701-104 (Frau Lemp)
Telefon: 0 61 55 / 701-107 (Frau Zdjelar)
Telefax: 0 61 55 / 701-216
E-Mail: sozialamtgriesheimde
Zimmer: 103+104 (Erdgeschoss)
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2024 und der damit ab 01.04.2024 gültigen Gebührensatzung werden ab dem 01.04.2024 die Gebühren für Ihr Kind/ Ihre Kinder neu festgesetzt. Die entsprechenden Bescheide wurden bereits am 20.03.2024 per Post versendet.
Die aktuellen Gebühren können Sie >>> hier abrufen.
Ebenso verweisen wir auf den Presseartikel vom 05.02.2024, den Sie >>> hier finden.
Benutzungssatzung Kindertagesstätten finden Sie hier (siehe unter 400 - Soziale Angelegenheiten)>>
Gebührensatzung Kindertagesstätten finden Sie hier (siehe unter 400 - Soziale Angelegenheiten)>>
Weitere Informationen erhalten Sie im Rathaus, Zimmer 104 oder telefonisch unter:
Tel. 0 61 55/701-103 oder -104.
Für die städtischen Kindertagesstätten, die Betreuenden Grundschulen an der FES und CMS ist das Amt für Soziales der Stadt Griesheim zuständig.
Hier kommen Sie zu den Anmeldeformularen:
zu den Anmeldeformularen >>
Jedes Kind ab dem vollendeten 1. Lebensjahr hat einen Rechtsanspruch auf einen bedarfsgerechten Platz in einer Kindertagesstätte gegenüber dem Jugendhilfeträger.
Wir sind bemüht, den Rechtsanspruch möglichst zeitnah umzusetzen.
Eine Platz-Zusage ist mit einem Vorlauf von 2 – 3 Monaten vor dem Aufnahmetermin möglich.
Sie haben in allen Einrichtungen die Möglichkeit des Stundenzukaufs.
Der Familienwegweiser beinhaltet verschiedenste Informationen zu den Themen Bildung und Betreuung, Angebote für Eltern und Familien, Freizeit und Kultur sowie Gesundheit und Beratungsangebote.
Die Schließzeiten unserer Einrichtung:
• „Zwischen den Jahren“
• 2 Wochen im Sommer (4. und 5. Ferienwoche) - Notdienstangebot buchbar
• Pädagogische Tage
• Insgesamt 21 Schließtage pro Kalenderjahr
Stadtverwaltung Griesheim
Amt für Soziales
Wilhelm-Leuschner-Str. 75
64347 Griesheim
Telefon: 0 61 55 / 701-103
Telefon: 0 61 55 / 701-104
Telefax: 0 61 55 / 701-216
E-Mail: sozialamt@griesheim.de