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Bürgerhaus St. Stephan

Für private Feiern wie Geburtstage, Hochzeiten und Jubliäen stellt die Stadt Griesheim ein Bürgerhaus und Grillhütten (zu den Grillhütten) zur Anmietung zur Verfügung. Diese können über das Amt für Soziales reserviert und angemietet werden.
Nicht erlaubt sind Konfirmations- u. Kommunionsfeiern, Polterabende sowie 18. Geburtstage!


Hinweise:
Das Bürgerhaus kann nur von Griesheimer Bürgerinnen und Bürgern reserviert und angemietet werden. An Silvester wird das Bürgerhaus grundsätzlich nicht vergeben.
Nicht erlaubt sind Konfirmations- u. Kommunionsfeiern, Polterabende sowie 18. Geburtstage!

Belegung Bürgerhaus St. Stephan

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Hier erhalten Sie eine Übersicht der Belegung.
Grau hinterlegt sind bereits gebuchte Termine. Weiß sind die freien Termine. Gelb ist das aktuelle Datum. Eine Buchungsanfrage erfolgt per E-Mail an sozialamtgriesheimde oder telefonisch.

Gebühren / Kosten für das Bürgerhaus

Die Gebühren und Kosten für das Bürgerhaus entnehmen Sie bitte aus der "Gebührensatzung für die Benutzung der städtischen Einrichtungen der Stadt Griesheim".

Diese können Sie hier als PDF-Datei (ca. 50 KB) herunterladen und einsehen:
Gebührensatzung

Das Bürgerhaus liegt am St.-Stephans-Platz 26 gegenüber der Kirche St. Stephan und verfügt über ausreichend Tische und Stühle für bis zu 100 Personen.


Fachbereich IV - Soziales und Sport


Stadtverwaltung Griesheim
Amt für Soziales
Wilhelm-Leuschner-Straße 75
64347 Griesheim

Telefon: 0 61 55 / 701-106
Telefon: 0 61 55 / 701-108
Telefax: 0 61 55 / 701-216

E-Mail: sozialamtgriesheimde