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Grillhütten in Griesheim

In der Stadt Griesheim stehen den Einwohnern für private Feiern Grillhütten und ein Bürgerhaus (zum Bürgerhaus St. Stephan) zur Anmietung zur Verfügung. Diese können über das Griesheimer Amt für Soziales reserviert und angemietet werden.

Wichtige Hinweise:
Die Grillhütten können nur von Griesheimer Bürgerinnen und Bürgern reserviert und angemietet werden.
An Silvester sowie für Konfirmations- und Kommunionsfeiern werden die Grillhütten grundsätzlich nicht vergeben.

Grillhuette_Sued_02.JPG

Belegung der Grillhütte SÜD

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Hier erhalten Sie eine Übersicht der Grillhüttenbelegung.
Grau hinterlegt sind bereits gebuchte Termine. Weiß sind die freien Termine. Gelb ist das aktuelle Datum. Eine Buchungsanfrage erfolgt per E-Mail an sozialamtgriesheimde oder telefonisch.

Grillhütte Süd

Die Grillhütte liegt am Freizeitgelände Süd und verfügt über eine Grillanlage auf dem Gelände, welches über einen Zaun gesichert ist, sowie über ausreichend Bänke und Tische.

Bis zu 80 Personen können die Grillhütte Süd zum Feiern nutzen.

Wichtiger Hinweis: Die Grillhütte Süd steht nicht für 18. Geburtstage oder Polterabende zur Verfügung.

L 3303 Richtung Pfungstadt, in der Nähe der Reithalle

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Belegung der Grillhütte WEST

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Hier erhalten Sie eine Übersicht der Grillhüttenbelegung.
Grau hinterlegt sind bereits gebuchte Termine. Weiß sind die freien Termine. Gelb ist das aktuelle Datum. Eine Buchungsanfrage erfolgt per E-Mail an sozialamtgriesheimde oder telefonisch.

Grillhütte West

Die Grillhütte liegt am Rande der Griesheimer Gemarkung Richtung Wolfskehlen. Sie verfügt über einen Gasgrill und ausreichend Bänke und Tische.

Bis zu 80 Personen können die Grillhütte West zum Feiern nutzen.

B 26 Richtung Wolfskehlen/ an der Kläranlage 

Nutzungshinweise zur Grillhütte Süd

Im Außenbereich ist das Abspielen von Musik oder das Musizieren nicht erlaubt. Lediglich im Innenraum der Hütte darf Musik gespielt werden. Ab 22:00 Uhr ist dies nur noch in Zimmerlautstärke in der Grillhütte bei geschlossenen Türen und Fenstern erlaubt.
Es werden regelmäßige Kontrollen durch die zuständigen Hausmeister der Grillhütte erfolgen. Unsere Hausmeister lassen sich am Tag der Grillhüttenübergabe schriftlich bestätigen, dass die Nutzenden über die oben genannte Vorgehensweise unterrichtet wurden und es zu keiner Lärmbelästigung kommen wird.  Andernfalls behält sich die Stadt Griesheim vor, bei Nichteinhaltung, keine Grillhüttenvergabe mehr vorzunehmen.

Gebühren / Kosten für die Grillhütten

Die Gebühren und Kosten für die Grillhütten "Süd" und "West" entnehmen Sie bitte aus der "Gebührensatzung für die Benutzung der städtischen Einrichtungen der Stadt Griesheim".

Diese können Sie hier als PDF-Datei (ca. 50 KB) herunterladen und einsehen:
Gebührensatzung

Hinweis: Bei der oben genannten Gebühr handelt es sich um eine vorläufige Anzahlung auf die später abzurechnende Nutzungsgebühr. Dies bedeutet, dass alle Veranstaltungen, die ab dem Zeitpunkt der Festlegung der neuen Gebühr durch die städtischen Gremien stattfinden, die neue, erhöhte Gebühr gilt. Sobald die neue Gebühr beschlossen ist, werden wir Ihnen den Bescheid über die endgültige Höhe der von Ihnen zu zahlenden Nutzungsgebühr übersenden und Sie um Zahlung der Differenz bitten.
Wir bitten um Ihr Verständnis.

Ansichten Grillhütte Süd

Ansichten Grillhütte West


Fachbereich IV - Soziales und Sport


Stadtverwaltung Griesheim
Amt für Soziales
Wilhelm-Leuschner-Straße 75
64347 Griesheim

Telefon: 0 61 55 / 701-106
Telefon: 0 61 55 / 701-108
Telefax: 0 61 55 / 701-216

E-Mail: sozialamtgriesheimde