Städtebauliches Einzelhandelskonzept
Am 08.11.2018 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Griesheim einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
1. Die vorgelegte “Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Griesheim” wird als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr.11 BauGB beschlossen.
2. Das Konzept dient somit als Grundlage für künftige Bauleitplanverfahren und dient der Bewertung und Steuerung von Einzelhandelsansiedlungsvorhaben im Stadtgebiet.
Das Einzelhandelskonzept dokumentiert die kommunalen Planungsabsichten und seine Festlegungen sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu beachten.
Maßgebliche Punkte hierbei sind:
1. die städtebauliche Ziele der Stadt Griesheim für die künftige Einzelhandelsentwicklung
2. das Sortimentskonzept („Griesheimer Liste 2018“)
3. das Standortkonzept mit Definition und Abgrenzung
- des zentralen Versorgungsbereichs Innenstadt
- der Bestandsstandorte Nord 1, Nord 2, Ost 1, Ost 2 und Süd‐West
- sowie des Ergänzungsstandorts Ost.
Als die Stadt Griesheim im Jahr 2008 ihr erstes städtebauliches Einzelhandelskonzept erarbeitet und beschlossen hatte, war sie sozusagen bei den ersten Kommunen, die dieses Instrument zur gesteuerten Einzelhandelsentwicklung sinnvoll einsetzte.
Im Rahmen der Betrachtung von Einzelhandelsansiedlungen im Jahr 2017 wurde von Seiten der Regionalplanung beim Regierungspräsidium angeregt, nach nunmehr 10 Jahren, eine Überarbeitung und Fortschreibung des Griesheimer Einzelhandelskonzeptes vorzunehmen, da zwischenzeitlich neuere Anforderungen und Inhalte dieses Werkzeug aufwerten könnten.
Aufbauend auf dem ersten städtebaulichen Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 2008 wurde im Herbst 2017 die Firma GMA, Gesellschaft für Markt‐ und Absatzforschung mbH, Köln, mit der Erstellung eines Einzelhandelsgutachtens und einer Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Griesheim beauftragt.
Neben einer qualifizierten Erfassung aller einzelhandelsrelevanten Faktoren wurden auch Empfehlungen zur zukünftigen Einzelhandelssteuerung erarbeitet.
Ziel ist es dabei den sogenannten zentralen Versorgungsbereich Innenstadt zu sichern und für die Griesheimer Bevölkerung ein attraktives Einzelhandelsangebot an städtebaulich sinnvollen Standorten zu erhalten bzw. auszubauen.
Das Einzelhandelsgutachten bestätigt dabei die städtebaulich gut und sinnvoll angeordneten Standorte im Stadtgebiet und zeigt Entwicklungsperspektiven auf.
Mit der Sicherung des innerstädtischen Lebensmittelmarktes bzw. seiner durch das Innenstadtbauprojekt vorgesehenen Aufwertung wird ein wichtiger wesentlicher Schritt für Griesheim von der Firma GMA attestiert.
In der Sitzung des Stadtplanungs- und Bauausschusses am 07. März 2018 präsentierte und erläuterte Frau Monika Kollmar von der GMA das vorliegende Einzelhandelskonzept und beantwortete Fragen zu diesem Thema.
In zwei Vortragsveranstaltungen zum Thema Innenstadt- und Einzelhandelsentwicklung wurden die Inhalte des Einzelhandelskonzeptes und die Notwenigkeit einer städtebaulichen Steuerung des Einzelhandels nochmals öffentlich vorgestellt.
Der vorgestellte Entwurf stand seit dieser Zeit im Internet für die Bevölkerung zur Einsicht bereit. Der Griesheimer Gewerbeverein und auch die Industrie- und Handelskammer wurden ebenfalls informiert und gebeten ggfls. Anregungen oder Stellungnahmen abzugeben.
Ergänzende Anregungen, Kritik oder Stellungnahmen sind bei der Verwaltung nicht eingegangen.