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Abräumung des südöstlichen Reihengrabfelds in der Abteilung B des Friedhofs

Der Magistrat der Stadt Griesheim gibt hiermit gemäß § 20 Abs. 2 der Friedhofssatzung der Stadt Griesheim bekannt, dass das südöstliche Reihengrabfeld in der Abteilung B des Gries-heimer Friedhofs abgeräumt wird. Diese Maßnahme ist erforderlich, da die Ruhezeiten dieser Gräber zwischenzeitlich abgelaufen sind. Mit der Abräumung der betreffenden Gräber soll ab Februar 2018 begonnen werden.

Die Abräumung betrifft die nachfolgend aufgeführten drei Grabreihen:

Neue Bezeichnung:    Abteilung B / 12R / 1 bis 55 und
Abteilung B / 12R / 87 bis 110
Alte Bezeichnung:    Lfd. Nr. 754, Abteilung VII, Nr. 80 bis
Lfd. Nr. 673, Abteilung VII, Nr. 2

Von der Abräumung ausgenommen sind die Gräber mit den neuen Nummern 3, 31 und 33.

Die Verfügungsberechtigten der betreffenden Reihengräber werden gebeten, den auf den Gräbern noch vorhandenen Grabschmuck bis zum 31. Januar 2018 zu entfernen.