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Änderung der Geschäftsordnung und Neufassung der Entschädigungssatzung zum 01.01.2018, Beschlüsse der StVV am 09.11.2017

Die Mustersatzungsentwürfe des Hessischen Städte- und Gemeindebundes zu Beginn der Wahlzeit im April 2016 regten die Stadtverordneten zum Nachdenken über eine grundlegende Aktualisierung der Geschäftsordnung an. Sie wurde zuletzt im Jahr 2011 grundlegend geändert. Im Jahr 2016 wurden lediglich die Änderungen bei der Einrichtung und Besetzung der Ausschüsse vorgenommen.

Seit April 2017 trafen sich Vertreter aus den fünf im Griesheimer Stadtparlament vertretenen Fraktionen im Rahmen einer „AG Satzungen“. Bei diesen Treffen befassten sich die Beteiligten mit mehreren, als notwendig erkannten, Veränderungen der Geschäftsordnung. Diese ergaben sich durch eine teilweise geänderte Rechtslage in der Hessischen Gemeindeordnung, im Umgang mit dem eingeführten Ratsinformationssystem und durch die Notwendigkeit andere Fristen durch den neuen Sitzungsrhythmus innerhalb der GO zu fixieren.

„Durch die eingebrachten Änderungen wird die Arbeit der Verwaltung vereinfacht, Arbeitsabläufe können effizienter und kostengünstiger gestaltet werden.“, so die Stadtverordnetenvorsteherin. Im Rahmen der Anpassung der GO wurde erkennbar, dass die als freiwillige Leistung der Stadt zur Verfügung gestellten Fraktionsfördermittel von den Fraktionen nicht in voller Höhe abgerufen werden können. Zudem erweist sich deren Abwicklung von Seiten der Fraktionen und von Verwaltung als arbeitsaufwändig, so dass sich die Fraktionen im Rahmen der Abstimmung darauf einvernehmlich verständigten, auf die bisherige Zuteilung der Fraktionsmittel zu verzichten.

Auf das seit 2007 festgesetzte, bisherige Sitzungsgeld in Höhe von 18€ wurden die Fraktionsfördermittel umgelegt und eine inflationsbedingte Anpassung vorgenommen, so dass jeder Stadtverordnete ab 01.01.2018 eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 22€ je Sitzung erhält. Außerdem beinhaltet die verabschiedete Entschädigungssatzung eine entsprechende Anpassung für die Tätigkeit von Schriftführern und Wahlhelfern.