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Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2021 – Griesheim klagt gegen die Einstufung als Mittelzentrum in Kooperation mit der Stadt Pfungstadt

Die Stadt Griesheim ergreift Rechtsmittel gegen die 5. Verordnung zur Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000. Die Stadt Griesheim ist mit der Abstufung nicht einverstanden. Sie war im geltenden Landesentwicklungsplan 2000 als Mittelzentrum eingestuft. Nunmehr soll die Stadt lediglich Mittelzentrum in Kooperation mit der Stadt Pfungstadt sein. Vom Erfolg dieser Kooperation mit der Stadt Pfungstadt ist abhängig, ob die Stadt Mittelzentrum verbleiben kann oder gar mittel- oder langfristig zu einem Grundzentrum abgestuft wird. Mit dieser (weiteren) Abstufung wären erhebliche finanzielle Mitteleinbußen verbunden, sodass öffentliche Einrichtungen nicht im bekannten Umfang aufrechterhalten werden könnten.

Durch die im Juli 2021 vom Hessischen Landtag verabschiedete Änderung des Landesentwicklungsplans werden neue Mittelzentrumskategorien gebildet. Die bisherige Kategorie „Mittelzentrum – MZ“ entfällt. Hintergrund ist ein Zusammenhang zwischen der Einstufung der hessischen Städte und Gemeinden im Zentrale-Orte-Konzept des Landesentwicklungsplans und dem Kommunalen Finanzausgleich in Hessen (KFA). Die Landesregierung stört die große Anzahl an Mittelzentren gerade im Ballungsraum Rhein-Main.

Die Stadt Griesheim hat bereits im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu dem Entwurf der Änderung des Landesentwicklungsplans Stellung bezogen und diese Veränderungen des Zentrale-Orte-Konzept zum Nachteil der Stadt abgelehnt. Die vorgebrachten Argumente sind dieselben, die nunmehr zur Begründung einer Klage gegen die Rechtsverordnung zur Änderung des Landesentwicklungsplans herangezogen würden:

Zum einen befürchtet die Stadt Griesheim, dass eine Kooperation mit der Stadt Pfungstadt nicht zur Hebung der Zentralörtlichkeit der Stadt Griesheim führen würde, da keine raumstrukturellen Verflechtungen zwischen der Stadt Griesheim und der Stadt Pfungstadt bestehen. Eindeutig ist die Stadt Griesheim raumstrukturell mit dem nahegelegenen Oberzentrum Darmstadt verflochten. Dasselbe gilt für Pfungstadt. Verflechtungen zwischen diesen beiden, zur Kooperation gezwungenen Mittelzentren bestehen aber nicht.

Zum anderen weist die Stadt Griesheim keine Defizite in Bezug auf die Zentralörtlichkeit und die Mitversorgung der Bevölkerung anderer umliegender Städte und Gemeinden auf, die nicht in anderen Mittelzentren des Ballungsraums Rhein-Main festzustellen wären. Insofern ist ungereimt, dass die zum Regionalverband Frankfurt/Rhein-Main gehörenden Gebietskörperschaften über die Mittelzentrumskategorie „Mittelzentrum im Verbandsgebiet – MZ VG“ ihren Mittelzentrumstatus langfristig behalten können, während der Stadt Griesheim bei gleicher Ausstattung eine Abstufung droht. Ferner hat die Stadt Griesheim den Eindruck, dass die zur Bemessung der Zentralörtlichkeit angelegten Maßstäbe so gewählt wurden, dass die Zentralörtlichkeit der Stadt nicht hinreichend erkannt bzw. bewertet wurde.

Nachdem der Stadtplanungs- und Bauausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch (11. Mai) über das Vorgehen beraten hat, wird nun die Stadtverordnetenversammlung in ihrer öffentlichen Sitzung am Donnerstag (19. Mai) entscheiden, ob die geeigneten Rechtsmittel gegen die Abstufung der Stadt Griesheim zum Mittelzentrum in Kooperation mit der Stadt Pfungstadt aufgrund der 5. Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Landesentwicklungsplan 2000 in Form einer Normenkontrollklage gegen die Rechtsverordnung ergriffen werden.


Hintergrund
Ausführliche Informationen zum Landesentwicklungsplan 2000 sowie Grafiken gibt es online >>> hier.

Griesheim klagt gegen die Einstufung als Mittelzentrum in Kooperation mit der Stadt Pfungstadt.