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Anpassungen der Coronaregelungen – Maskenpflicht bleibt bestehen

Das Land Hessen hat die geltenden Corona-Maßnahmen angepasst und bis zum 31. Oktober verlängert. Dies teile die Landesregierung am Donnerstag auf einer Pressekonferenz in Wiesbaden mit.
Trotz der deutschlandweit steigenden Infektionszahlen sei Hessen bislang gut durch die Pandemie gekommen, sagte Bouffier. Er sehe gleichzeitig keinen Anlass, nun leichtsinnig zu werden. "Wir haben deshalb keine grundsätzliche Kursänderung vorgenommen“, so der Ministerpräsident.

Ab Samstag (15. August) geltenden folgende Maßnahmen:

Veranstaltungen
Veranstaltungen bis zu 250 Personen können weiterhin ohne besondere Genehmigung, aber mit einem Hygienekonzept stattfinden. Alle größeren Veranstaltungen benötigen eine Genehmigung der Gesundheitsbehörden.

Mund-Nase-Schutz – Sofortige Bußgelder bei Verstoß

Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) befinde sich derzeit wieder bei einer Auslastung von zwei Dritteln des Normalzustands, sagte Al-Wazir. Mit dem Schulbeginn am Montag werde sich diese Zahl noch steigern. Daher sei man auf die Einhaltung der Mund-Nasen-Masken in Bussen und Bahnen noch mehr als bisher angewiesen. Als Konsequenz verfügte das Land, dass das Bußgeld für das Nicht-Tragen einer Maske in Höhe von 50 Euro ab sofort hessenweit ohne vorherige Verwarnung erfolgt.
Schulstart – Testmöglichkeiten für Erzieher*innen und Lehrkräfte
Am Montag starten die Schulen in Hessen erstmals seit Mitte März im Normalbetrieb - soweit das unter Corona-Bedingungen möglich ist. Kultusminister Alexander Lorz (CDU) informierte darüber, wie dieser Betrieb gestaltet werden soll. Viele Fragen hat es zum Umgang mit einfachen Schnupfensymptomen gegeben.
Die Landesregierung will dazu nun klarstellen, dass ein alleiniger Schnupfen kein Grund ist, ein Kind nach Hause zu schicken. Dazu müssten Symptome wie Fieber, trockener Husten und allgemeine Abgeschlagenheit kommen. Dann sei das Kind nach Hause zu schicken, zu beobachten und eventuell ein Test zu veranlassen.
Ähnliches gilt für den Umgang mit einfachen Erkältungssymptomen in Kitas. Da hier Abstände nicht eingehalten werden könnten, hätten alle Erzieher*innen wie auch die Lehrer*innen die Möglichkeit, sich zwischen dem 17. August bis 8. Oktober kostenlos testen zu lassen.

Weihnachtsmärkte
Weihnachtsmärkte sollen trotz erster Absagen grundsätzlich stattfinden, sagte Bouffier: "Immer unter Vorbehalt des pandemischen Geschehens." Rechtlich würden Weihnachtsmärkte behandelt wie alle anderen Märkte auch: Es müsse lokale Hygienekonzepte geben. Das bedeutet auch, es darf nicht auf den Wegen gegessen oder getrunken werden, sondern nur in hierfür vorgesehenen, abgesperrten Bereichen. Einzelne Kinderkarussells dürfen fahren.  

Restaurants
In Restaurants und Lokalen dürfen wieder Pfeffer- und Salzstreuer auf den Tischen stehen.

Sportveranstaltungen
Ob Sportveranstaltungen mit Zuschauern – und wenn ja, mit wie vielen – stattfinden können, wollen die Ministerpräsidenten der Länder Ende August auf einer gemeinsamen Konferenz beraten. Fest stehe laut Bouffier: Ohne Zuschauer können Vereine "auf Dauer nicht existieren".

Quellen: www.hessenschau.de / Informationsschreiben der hessischen Landesregierung