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Auszeichnung – Stadt Griesheim verleiht Ehrenbürgerrecht an Georg Funk

Die Stadt Griesheim hat am Mittwoch (6. März) Georg Funk im feierlichen Rahmen der akademischen Feier des 25-jährigen Jubiläums des Heimatmuseum Griesheim e.V. in der Wagenhalle offiziell das Ehrenbürgerrecht verliehen.
 
„Georg Funk ist als bedeutender Griesheimer Bürger über die Stadtgrenzen hinaus bekannt und beliebt. Er war stets um eine positive Reputation Griesheims bemüht und hat unsere Stadt jederzeit würdig vertreten. Auch heute ist Georg Funk noch immer für die Bewahrung des Griesheimer Erbes in Aktion. Dafür gebührt ihm der Dank und die Anerkennung für sein Lebenswerk, welches mit der Verleihung des Ehrenbürgerrechts zum Ausdruck gebracht werden soll“, betonte Bürgermeister Geza Krebs-Wetzl bei der Übergabe der Urkunde.

Georg Funk arbeitete mehrere Jahrzehnte als Gemeindebediensteter in Griesheim in herausgehobener Position. Neben seiner beruflichen Laufbahn war er als beliebter Musiker und Entertainer tätig. Mit seinem Gesang und Spiel hat er es geschafft, viele Veranstaltungen und Feiern zu einem Erfolg werden zu lassen. Durch sein stets großes Engagement in der Griesheimer Stadtgesellschaft, zum Beispiel als „Kerwevadder“ oder als Akteur vieler großer Fastnachtsbälle, hat er maßgeblich zur Lebendigkeit der Stadtgesellschaft beigetragen. Stets um Integration bemüht, hat er ebenfalls durch seine musikalisch-kulturellen Aktivitäten bereits zu einem frühen Zeitpunkt zur Verständigung mit den Neusiedlern im Bereich St. Stephan beitragen können und das Zusammenwachsen und die Eingliederung der Angekommenen erleichtert.

Daneben war Georg Funk zusammen mit seinem Freund Karl Knapp als Hobby-Archäologe tätig. Gemeinsam haben die beiden die in der Fachwelt stark beachteten Funde und Grabungen zum fränkischen Gräberfeld in der Rückgasse durchgeführt. Einige der dort gefundenen Objekte sind teilweise in der Ausstellung im Foyer des Rathauses der Stadt Griesheim zu sehen, andere befinden sich im Hessischen Staatsarchiv. Durch diese erste Pionierarbeit auf den Geschmack gekommen, wuchs bei Georg Funk der Wunsch nach Erhalt und Weitergabe von Griesheimer Geschichte und Tradition. Bei den Sanierungsarbeiten der Griesheimer Altstadt am Kreuz, die Georg Funk durch seine städtische Tätigkeit betreute, sah er die Möglichkeit, in einigen der Gebäude und mit den dort aufgefundenen und vorhandenen Objekten ein Museum zur Bewahrung und zur aktiven Gestaltung Griesheimer Traditionen einzurichten. Sein großer Bekannt- und Beliebtheitsgrad in der Griesheimer Stadtgesellschaft, ebenso wie sein strategisches Verhandlungsgeschick haben dazu beigetragen, sowohl entsprechende Liegenschaften und Objekte zu sichern. Als Gründungsmitglied des Griesheimer Museumsvereins hat er maßgeblich die Geschicke und den Aufbau des Griesheimer Museumsvereins geprägt.
 
In den darauffolgenden Jahren hat Georg Funk mit unaufhörlichem Einsatz an ersten Ausstellungen und dem Erhalt historischer Objekte gearbeitet, wie auch an der steten Erweiterung, Sanierung und Restaurierung des Geländes, das dann auch um die translozierte Scheune „Stoikenescht“ erweitert werden konnte. Die durch ihn initiierten, in der Stadtgesellschaft sehr geschätzten, musealen und festiven Veranstaltungen haben das Museum zu einer bedeutenden Instanz und zu einem mitgliederstarken Verein in Griesheim werden lassen.

„Georg Funk hat sich in herausragender Weise ehrenamtlich um das historische Erbe der Stadt Griesheim eingesetzt und damit eine große Verantwortung für unsere Stadt und deren Bürgerinnen und Bürger übernommen. Auch unterstützt er die Neuausrichtung und Weiterentwicklung des Museums und die museale Arbeit mit Wissen und Kontakten für dessen Zukunftsfähigkeit. Der Griesheimer Museumsverein übernimmt seit nunmehr 25 Jahren die kommunale Aufgabe der Sicherung der Ortsgeschichte und trägt hiermit einen wichtigen Teil des kulturellen Lebens in Griesheim“, so Krebs-Wetzl abschließend.


WISSENSWERTES
Das Ehrenbürgerrecht ist die höchste Auszeichnung einer Stadt an ihre Bürger*innen. Es zeichnet Persönlichkeiten aus, die sich in herausragender Weise um das Wohl oder das Ansehen ihrer Stadt verdient gemacht haben. Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts ist in § 9 Absatz 1 der Hauptsatzung der Stadt Griesheim geregelt. Über die Verleihung entscheidet die Stadtverordnetenversammlung. In einem Festakt wird der zu ehrenden Person die Ehrenbürgerurkunde überreicht. Wegen unwürdigen Verhaltens kann das Ehrenbürgerrecht auch wieder entzogen werden. Das Ehrenbürgerrecht erlischt mit dem Tod und kann als höchstpersönliches Recht nicht übertragen oder vererbt werden. Eine posthume Verleihung ist nicht möglich. Hans Karl (1987) und Jean Bernard (1993) hatten ebenfalls bis zu ihrem Tod das Ehrenbürgerrecht der Stadt Griesheim inne. Aktuell gibt es mit Norbert Leber (2013), Karl Knapp (2023) und Georg Funk (2024) drei Ehrenbürger. 

Georg Funk (Mitte) hat von Bürgermeister Geza Krebs-Wetzl und Stadtverordnetenvorsteherin Ingrid Zimmermann die Urkunde überreicht bekommen. © Stadt Griesheim