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Bauleitplanung „Griesheimer Anger“ – Hinweise zum Verfahren

In einer gemeinsamen Sitzung des Stadtplanungs- und Bauausschusses und des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität wurden die Griesheimer Stadtverordneten über die nächsten Schritte im bauleitplanerischen Verfahren „Griesheimer Anger“ informiert. Ansprechpartner des Planungsbüros Albert Speer und Partner (AS+P) und Jens Gottwald, Geschäftsführer der Stadtentwicklungsgesellschaft Griesheim (SEGG) standen hierbei für Fragen zur Verfügung.

„Es werden arbeitsintensive Monate für die politischen Gremien und unsere Stadtverwaltung. Die baurechtliche Voraussetzung für unser neues Stadtquartier im Süd-Osten Griesheims zu schaffen, ist eine komplexe Aufgabe, der sich die SEGG und die Verwaltung gemeinsam angenommen haben. Dabei liegt unser Fokus ganz besonders darauf, das Verfahren weiterhin transparent für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger zu gestalten und sie auf diesem langen Weg mitzunehmen. Deshalb haben wir uns für diese schrittweisen Informationen entschieden“, erklärt Bürgermeister Geza Krebs-Wetzl.

Übersicht der nächsten Verfahrensschritte


Politische Beratung und Beschlüsse / Termine

  • 08.06.2022: Beratung in der Sitzung des Stadtplanungs- und - Bauausschusses und Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität
  • 23.06.2022: Sitzung der Stadtverordnetenversammlung


Inhalte der Beratung und der Beschlüsse

  • Aufstellungsbeschluss (Name und Abgrenzung des Geltungsbereichs)
  • Vorentwurf des Bebauungsplans „Griesheimer Anger“ (Bplan 111)
  • Aufstellung zur Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren
  • Beschluss zum Antrag auf Zielabweichung


Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (formelle Beteiligung)

Voraussichtlich Juli/ August 2022
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB


Weitere Schritte nach der frühzeitigen Beteiligung

Voraussichtlich Herbst/ Winter 2022

  • Auswertung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
  • Erarbeitung der Fachgutachten
  • Erarbeitung des Entwurfs des Bebauungsplans
  • informelle Bürgerbeteiligung und Bürgerinformation

Ziele im Jahr 2023
  • politische Beratung und Beschlüsse zum bis dahin erarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans „Griesheimer Anger“ (Bplan 111)
  • anschließend öffentliche Auslegung zur formellen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2), 4 (2) Bau GB