Bekanntmachung
Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln
Gemäß § 9 des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes (WRMG) vom 29. April 2007 in der derzeit gültigen Fassung geben wir bekannt, dass das von den Stadtwerken Griesheim abgegebene Trinkwasser eine Gesamthärte innerhalb einer Schwankungsbreite von 18,3° dH bis 19,5° dH (Grad deutscher Härte) besitzt und sich damit im Härtebereich „hart (3)“ befindet.
Griesheim, den 14.08.2019
Der Magistrat
Geza Krebs-Wetzl
Bürgermeister