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Brut- und Setzzeit – vom 1. März bis zum 15. Juli gelten besondere Regeln

Anfang März beginnt die Brut- und Setzzeit für wildlebende Tiere. Vom 1. März bis 15. Juli gelten besondere Schutzbestimmungen, um den Tieren eine ungestörte Fortpflanzungs- und Ruhephase zu gewährleisten.

Vögel sind auf der Suche nach geeigneten Nistplätzen und beginnen mit dem Nestbau. Dies erfolgt nicht nur in Hecken, auf Bäumen oder im Gebüsch. Eine Vielzahl von Vögeln gehört zu den gefährdeten Bodenbrütern. Zum Beispiel Rebhühner, die Feldlerche, aber auch Enten oder Weihen haben ihr Gelege auf dem Boden, am Weges- oder Feldrand oder mitten auf den Feldern.

Weitere Wildtiere wie Hasen oder Rehe lassen ihre Jungtiere im freien Feld oder am Wegrand zurück. Dort werden sie von den Elterntieren nur zum Säugen aufgesucht.

Die Stadt Griesheim bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger in dieser Zeit bei Spaziergängen und Aufenthalten in Wiese, Wald und Feld die allgemein gültigen Regeln einzuhalten: Die offiziellen Wege dürfen nicht verlassen werden und Hunde sind an der Leine zu führen. Das gilt unabhängig von der Größe, der Rasse oder dem Wesen des Hundes. Jungtiere sollten zudem nicht angefasst werden, auch wenn sie einen hilflosen Eindruck vermitteln.

Allein durch das Verlassen der Wege werden wildlebende Tiere stark gestört. Störungen können die Fortpflanzung und das Überleben der Jungtiere und damit den Erhalt der Art gefährden.

Zusätzlich stellt die Nichtbeachtung der Regeln in der Brut- und Setzzeit eine Ordnungswidrigkeit dar und kann entsprechend geahndet werden. Bürgerinnen und Bürger sollten zudem bedenken, dass in den Feldern der Gemarkung ihre Lebensmittel angebaut werden. Diese Felder frei von Verunreinigungen wie etwa Hundekot zu halten, sollte im eigenen Interesse sein.

Die Brut- und Setzzeit hat auch Auswirkungen auf den eigenen Garten. Rodungs- und umfangreiche Schnittmaßnahmen an Hecken, Sträuchern und anderen Gehölzen sind während der Brutzeit grundsätzlich nicht erlaubt. Schonende Form- und Pflegeschnitte, um den jährlichen Zuwachs der Pflanzen zu beseitigen sind hingegen zulässig.

Ein Feld mit einem Feldweg in Griesheim
Am 1. März beginnt die Brut- und Setzzeit.© Stadt Griesheim