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Bürgerbeteiligung – Nächste Schritte im Vorhaben „Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan“

++ Informationsveranstaltung zum Start der „frühzeitigen Beteiligung“ in der Wagenhalle am Donnerstag, 21.07.2022, 18 Uhr ++

„Wo und wie wohnen und arbeiten die Griesheimer*innen im Jahr 2030? Wie soll sich Griesheim darauf basierend in den kommenden 10-15 Jahren entwickeln?“ Mit diesen Fragen eröffnete die Stadt Griesheim im August 2020 einen informellen Bürgerbeteiligungsprozess. Anlass der Bürgerbeteiligung war der Start der Neuaufstellung des städtischen Flächennutzungs- und Landschaftsplans, der in seiner letzten Fassung noch aus dem Jahr 1997 stammt.

Wer nun wissen möchte, was die neue Version des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan umfasst, sollte am Donnerstagabend, 21.07.2022 ab 18 Uhr die Veranstaltung in der Wagenhalle besuchen. Hier stellt Bürgermeister Geza Krebs-Wetzl gemeinsam mit dem beauftragten Planungsbüro WSW+Partner und den Vertreter*innen der städtischen Stadtentwicklung den aktuellen Stand vor und erläutert die vorgenommenen Flächenausweisungen. Es wird zudem aufgezeigt, welche nächsten Schritte notwendig werden, bis der Flächennutzungsplan Rechtskraft erlangt. Am Ende der Veranstaltung laden die Ansprechpersonen ein, offene Fragen und den Austausch zu den Planungen im direkten Kontakt vor Ort zu führen.

Warum bietet die Stadt diese umfangreiche Bürgerbeteiligung an?
In der Bauleitplanung, zu der der Flächennutzungsplan zählt, ist grundsätzlich eine formelle Bürgerbeteiligung rechtlich vorgegeben und die finalen Beschlüsse werden in den politischen Gremien getroffen. Ein Flächennutzungsplan macht da keinen Unterschied. Zusätzlich haben die Stadt Griesheim und die politischen Vertreter*innen in Erfahrung bringen wollen, was der Griesheimer Bürgerschaft für die Entwicklung Griesheims wichtig ist. So wurden im August und September 2020 eine große Auftaktveranstaltung und insgesamt acht „Werkstattgespräche“ angeboten, bei denen sich insgesamt rund 100 Personen mit Anregungen in das Projekt eingebracht haben.

Die anschließend erarbeiteten fachplanerischen Inhalte sowie die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung flossen sodann in die Abwägungen der Stadtverordnetenversammlung ein, die Anfang des Jahres 2022 bereits erste Beschlüsse zu den angestrebten Flächenausweisungen im neuen Flächennutzungsplan fasste.

Nach der Sondersitzung wurde aus den beschlossenen Vorlagen ein Vorentwurf „Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan“ – bestehend aus Planentwurf, Entwurfsbegründung und dem Entwurf zum Umweltbericht. Diese Unterlagen wurden nun am Donnerstag (14.07.) in einer weiteren Sitzung den Stadtverordneten vorgelegt. Sie fassten in diesem Zuge den Gesamtbeschluss mit dem Ziel der frühzeitigen Beteiligung gemäß Baugesetzbuch (BauGB) und gaben somit den Startschuss für die Offenlage der Unterlagen für die Bürgerschaft. Griesheimer Bürger*innen haben nun Gelegenheit, die Unterlagen im Rathaus oder online auf der Internetseite der Stadt Griesheim (hier: https://www.griesheim.de/verwaltung-buergerservice/buergerservice/bauleitplanung/) einzusehen und können bei Bedarf offizielle Stellungnahmen einreichen, die dann durch die Fachplaner*innen abgewägt werden müssen. Der Termin für die frühzeitige Beteiligung wird im Griesheimer Anzeiger veröffentlichet.

Weitere Informationen

Auf der Online-Beteiligungsplattform „Griesheim-Gestalten“: https://griesheim-gestalten.de/page/fnp befinden sich Hintergrundinformationen sowie die Präsentationen und Dokumentationen der informellen Bürgerbeteiligung.

Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan bildet den Rahmen für eine Vielzahl von Planungen im Stadtgebiet, da sich alle Pläne, die einen räumlichen Bezug haben, letztendlich aus ihm ableiten lassen müssen. Das bedeutet aber auch, dass neue Nutzungen oder wichtige Änderungen im vorbereitenden Flächennutzungsplan dargestellt sein müssen, bevor die Details der Planung z.B. mit einem verbindlichen Bebauungsplan festgesetzt werden können.

Die Kernaufgabe des Flächennutzungsplanes liegt zunächst darin, die vorhandenen und zukünftigen Bodennutzungen für das gesamte Stadtgebiet in allgemeiner Form darzustellen. Darunter fallen die Siedlungsflächen, also z.B. Wohn-, Misch- und Gewerbegebiete ebenso wie Grünstrukturen (z.B. Parks, Sportanlagen, landwirtschaftliche Flächen oder Wald). Auch wichtige Verkehrsverbindungen sind enthalten. Er selber schafft also noch kein Baurecht, stellt aber wichtige Weichen für die zukünftigen Entwicklungen.