Coronavirus-Pandemie - Seit 1. Juli gelten neue Regeln für Bürgertests
Die Corona-Schnelltests sind ab sofort nicht mehr für alle kostenlos. Das sieht die neue Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor.
Folgende Unterscheidungen werden getroffen:
Anspruch auf kostenlose Tests haben:
• Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag
• Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester
• Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
• Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“)
• Besucher und Behandelte oder Bewohner in stationären bzw. ambulanten Pflege- und Krankeneinrichtungen
• Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
• Pflegende Angehörige
• Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten
Einen Bürgertest gegen 3 Euro Eigenbeteiligung erhalten Bürgerinnen und Bürger:
• Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen
• Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken (Menschen ab 60 Jahren und/oder mit Vorerkrankungen)
• Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben („rote Kachel“).
Weitergehende Informationen erhalten Sie auf https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/coronavirus-testverordnung.html