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Coronavirus-Pandemie - Seit 1. Juli gelten neue Regeln für Bürgertests

Die Corona-Schnelltests sind ab sofort nicht mehr für alle kostenlos. Das sieht die neue Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor.

Folgende Unterscheidungen werden getroffen:

Anspruch auf kostenlose Tests haben:
•    Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag
•    Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester
•    Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
•    Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“)
•    Besucher und Behandelte oder Bewohner in stationären bzw. ambulanten Pflege- und Krankeneinrichtungen
•    Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
•    Pflegende Angehörige
•    Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten


Einen Bürgertest gegen 3 Euro Eigenbeteiligung erhalten Bürgerinnen und Bürger:
•    Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen
•    Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken (Menschen ab 60 Jahren und/oder mit Vorerkrankungen)
•    Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben („rote Kachel“).

Weitergehende Informationen erhalten Sie auf https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/coronavirus-testverordnung.html