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Die ersten Schneeflocken sind angekündigt - Räum- und Streupflicht im Winter

Die Stadt Griesheim weist darauf hin, dass alle Grundstückseigentümer*innen bei Schnee- und Eisglätte für eine ordnungsgemäße Schneeräumung und zur Beseitigung von Rutschgefahren verpflichtet sind. Auch Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer*innen und Nießbrauchende sind dazu verpflichtet. Wer in den Urlaub fährt oder krank ist, muss für eine Vertretung sorgen.

Die Räum- und Streupflicht gilt für alle öffentlichen Geh- und Überwege entlang der Grundstücksgrenze an allen Tagen in der Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr – gegebenenfalls auch mehrmals am Tag.
Dabei soll der Schnell am Rand des Bürgersteigs oder auf dem eigenen Grundstück, nicht auf der Fahrbahn, abgelegt werden. Für Fußgänger müssen auch die Zugänge zu den Überwegen zum Überqueren der Fahrbahn geräumt werden.

Die vollständige Straßenreinigungssatzung der Stadt Griesheim kann auf der Internetseite der Stadt Griesheim eingesehen und heruntergeladen werden: https://www.griesheim.de/fileadmin/Inhalte/04_Verwaltung_und_Buergerservice/Satzungen/630-00.pdf