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Eingeschränkter Regelbetrieb der Kitas - Bürgermeister*innen des Landkreises verständigen sich auf gemeinsames Vorgehen

Am heutigen Mittwochmittag, 27. Mai 2020, verständigten sich die Bürgermeister*innen des Landkreises gemeinsam mit Landrat Klaus-Peter Schellhaas, Sozial- und Jugenddezernentin Rosemarie Lück und Vertreter*innen des Gesundheitsamts in einer Sonder-Telefonkonferenz auf ein gemeinsames Vorgehen zur Realisierung des vom Land Hessen vorgegebenen „eingeschränkten Regelbetriebs“. Die am Vortag eingetroffene entsprechende Landesverordnung ließ viele Detailfragen offen, welche eine lokale Abstimmung notwendig und zielführend erscheinen lässt.

Ziel ist es, möglichst viele Kinder in die Betreuung unter den gegebenen Bedingungen zurückzuführen. Die Rahmenbedingungen werden im Folgenden erläutert:

Gruppengröße
Das Gesundheitsamt bestätigt, dass weiterhin die Gruppen möglichst klein gehalten werden sollen, um das Infektionsrisiko zu vermindern. Insofern wurde sich auf folgende Richtgrößen verständigt:
•    U3-Gruppen „Krippe“: 8 Kinder
•    Ü3-Gruppen „Kiga“: 12-13 Kinder

In Abhängigkeit von der Raumgröße und der personellen Situation kann in Einzelfällen geringfügig davon abgewichen werden. Eine Reduzierung von Plätzen aufgrund von Integrationsmaßnahmen findet nicht statt.

Zusammensetzung der Gruppe
Analog der Hygieneempfehlung wird eine konstante Gruppenzusammensetzung angestrebt.

Offene Konzepte können unter den Bedingungen vorerst nicht angeboten werden. Daher beinhaltet der eingeschränkte Regelbetrieb ein sog. „geschlossenes Gruppenkonzept“.

Größtmögliche Ausnutzung verfügbarer Räume
Um den Bedarf an Betreuungsplätzen möglichst weit zu decken, weil aber gleichzeitig die Gruppengrößen kleiner sein müssen, werden mehr Gruppen gebildet. In Folge dessen steigt der Bedarf an Räumen, die sich für die Kita-Betreuung heranziehen lassen. Räume innerhalb der Kitas, wie z.B. Mehrzweckräume, sind nach Absprache mit dem Jugendamt hierfür unproblematisch verwendbar.
Derzeit prüft die Stadt Griesheim, welche weiteren Räume außerhalb der Kitas akquiriert werden können. Hierfür benötigt es eine „vorläufige Betriebserlaubnis“ durch das Kreisjugendamt, um die organisatorische und räumliche Eignung der Räume feststellen zu lassen. Nicht alle leerstehenden Räume und Gebäude eignen sich automatisch für die Ausübung pädagogischer Angebote.

Um die verfügbaren Räume aber auch die personellen Kapazitäten bestmöglich zu nutzen, werden umfangreiche Umorganisationen notwendig sein.
Wir bitten um Verständnis, dass deswegen eine Rückkehr in die ursprüngliche Einrichtung nicht garantiert werden kann. Vorrangig muss die Deckung des Betreuungsbedarfes sein!

Öffnungszeiten
Unter Umständen werden Öffnungszeiten auf Grundlage der Betreuungskapazitäten (= verfügbares Personal) angepasst werden müssen.

Personaleinsatz
Auch unter unseren Erzieher*innen befinden sich Personen, die einer Risikogruppe angehören und deshalb nicht vollumfänglich eingesetzt werden können. Auch dies begrenzt unsere Möglichkeiten.

Aus gegebenem Anlass wurde in der Telefonkonferenz auch angesprochen, ob der Einsatz von Personen ohne die Ausbildung zur pädagogischen Fachkraft in Frage kommen könnte. Im Einvernehmen mit dem Jugendamt wird klargestellt, dass unter keinen Umständen der Einsatz von ungelerntem Personal für die Kindertagesbetreuung in Frage kommt.

Zeitlicher Ablauf
Die Kita-Leitungen ermitteln derzeit sukzessive den Personenkreis unter den Erziehungsberechtigten, der den dringendsten Bedarf aufweist, beispielsweise weil beide Erziehungsberechtigte berufstätig sind.

Die Planungen für die Organisationen des Betriebs unter diesen Umständen laufen. Der weitere Verlauf im Sinne der Erweiterung der Kapazitäten ist maßgeblich davon abhängig, wie schnell weitere Räume per vorläufiger Betriebserlaubnis in Betrieb genommen werden können. Aber auch weitere Fragen sind zu klären.
Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der vielschichtigen Rahmenbedingungen die Öffnung schrittweise vorgenommen wird. Wir geben die einzelnen Schritte immer zeitnah bekannt.
Die Stadt Griesheim ist bemüht, alle denkbaren Kapazitäten in Anspruch zu nehmen, um einem größtmöglichen Personenkreis die Betreuung anbieten zu können.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Kita-Leitung oder das Amt für Soziales.