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Fragen zum Südring

„Immer wieder sprechen mich Bürgerinnen und Bürger auf die Verkehrssituation am Südring an, daher informiere ich gerne nochmals über den Hintergrund und die aktuelle Situation.“, so Bürgermeister Krebs-Wetzl
Die Straße „Südring“, im Teilstück zwischen Kreisverkehr Westring und Lindenstraße, wurde ursprünglich als verkehrswichtige innerörtliche Straße geplant und gebaut. Der Bau dieser Straße im Jahr 2007 wurde durch das Land Hessen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz dementsprechend mit fast 600.000 Euro bezuschusst. Solche Zuschüsse werden u.a. für verkehrswichtige innerörtliche Straßen gewährt, nicht jedoch für Anlieger- oder Erschließungsstraßen.

Aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse (Sportstätten, Freizeit-gelände Süd, Spielplatz) wurde bereits damals nach Fertigstellung ein Tempo 50 seitens der Stadt Griesheim als kritisch erachtet und daher ab der Einmündung in die Willy-Brandt-Allee eine Tempo-30-Zone eingerichtet.

Wie Hessen Mobil im November 2017 aber der Stadt Griesheim mitgeteilt hat, entspricht eine derartige Verkehrsregelung nicht dem Charakter einer verkehrswichtigen innerörtlichen Straße und steht daher den gesetzlichen Regelungen der in Anspruch genommenen Förderung entgegen. Der Stadt Griesheim drohte, nach einem Bescheid von Hessen Mobil, die Rückzahlung der damaligen Zuschüsse (inkl. Zinsen ein Betrag von nahezu 900.000 Euro), falls die Tempo-30-Zonenbeschilderung nicht bis zum 31.12.2017 entfernt würde.

Um diese Rückzahlung zu verhindern, habe ich mich im Einvernehmen mit dem Magistrat entschlossen, diese Forderung von Hessen Mobil entsprechend umzusetzen. Gleichzeitig bin ich in Verhandlungen mit der unteren Verkehrsbehörde des Landkreises und der Polizei eingetreten, wenigstens an besonders kritischen Stellen sog. Strecken-Tempo 30 anzuordnen. Eine solche Regelung wäre nach der Auskunft von Hessen Mobil mit den Förderregeln vereinbar. Hier möchte ich gerne den Bereich zwischen den Sportvereinen und den Bereich des Übergangs über den Südring beim Spielplatz Willy-Brandt-Allee mit einer solchen Regelung versehen. In diesen Bereichen queren besonders häufig Kinder und Jugendliche die Fahrbahn.
Ich habe jetzt schon mehrfach mit den Vertretern der unteren Verkehrsbehörde und des Landkreis verhandelt, die jedoch leider die Vorschriften an dieser Stelle sehr restriktiv auslegen und der Meinung sind, es bestehe keine besondere Gefahrensituation. Die Verhandlungen dauern noch an.
Ich bin der Auffassung, dass Kinder und Jugendliche besonderen Schutz im Straßenverkehr benötigen. Sie verhalten sich oftmals, z.B. wenn sie in Gruppen unterwegs sind, nicht so umsichtig wie Erwachsene. Diese Situation kann gerade im Bereich der Sportplätze, wenn Trainingszeiten sind, bzw. im Bereich des Spielplatzes, um dort den Südring in Richtung Skateranlage zu queren, auftreten. Der Schutzzweck einer Tempobegrenzung ist es zum einen, dem Autofahrer mehr Reaktionszeit zu geben und so besser reagieren zu können, wenn ein Kind unachtsam die Fahrbahn betritt. Zum anderen kommt er in einer solchen Situation schneller zum Stehen, wenn er langsamer ist.
Die typische Vorgehensweise der Verkehrsbehörden ist es bei solchen Fällen, nach dem Unfallgeschehen zu fragen.
Ich bin der Auffassung, dass wir handeln sollten, bevor noch ein schlimmer Unfall geschieht.
Mit der unteren Verkehrsbehörde und der Polizei habe ich vereinbart, dass wir weitere Verkehrsmessungen vornehmen, um Argumente betreffend der Gefahrenlage zu sammeln.