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Freiwilliger Polizeidienst - Ehrenamtliche gesucht

Seit Juli 2004 ist der Freiwillige Polizeidienst in Griesheim erfolgreich im Einsatz. Durch Umzug, beruflicher Veränderung u.ä. mussten jedoch einige Polizeihelfer ihren ehrenamtlichen Dienst niederlegen. Damit das Projekt „Freiwilliger Polizeidienst“ auch in Zukunft so erfolgreich und flexibel in Griesheim durchgeführt werden kann, werden daher weitere Personen für den Einsatz im Freiwilligen Polizeidienst gesucht.

Aufgaben
Die zukünftigen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer des Freiwilligen Polizeidienstes unterstützen die Polizeibehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie stellen sich freiwillig für die Wahrnehmung von polizeilichen Aufgaben zur Verfügung.
In Zusammenarbeit mit der Polizei sollen Sie insbesondere eingesetzt werden zur Unterstützung
- bei der vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten,
- bei der Sicherung und dem Schutz von Gebäuden und öffentl. Anlagen,
- bei der Erforschung von Ordnungswidrigkeiten.
Sie sollen vor allem Präsenz zeigen, beobachten und nötigenfalls die Vollzugspolizei informieren sowie als Ansprechpartner für die Bürger fungieren.

Aufnahmeanforderungen
Wir können Sie, unabhängig Ihrer Staatsangehörigkeit, in den Freiwilligen Polizeidienst aufnehmen, wenn Sie
•    mindestens 18 Jahre, höchstens  65 Jahre alt sind,
•    gesundheitlich in der Lage sind, die Ihnen übertragenen Aufgaben zu erfüllen,
•    einen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen,
•    die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen,
•    nach Ihrer Gesamtpersönlichkeit geeignet erscheinen, die Aufgaben des Freiwilligen Polizeidienstes zu erfüllen und
•    dazu bereit sind, in den Abendstunden und am Wochenende Ihren Dienst zu verrichten.

Wir können Sie nur in den Freiwilligen Polizeidienst aufnehmen, wenn

•    Sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten und
•    Sie nicht zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von mehr als 89 Tagessätzen verurteilt worden sind.

Aus- und Fortbildung, Dienstausübung

•    Sie werden durch die Aushändigung einer Urkunde in den Freiwilligen Polizeidienst aufgenommen und stehen anschließend zum Land Hessen in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis.
•    Die Dauer Ihrer Ausbildung beträgt mindestens 50 Stunden. Sie findet nur innerhalb Ihrer arbeitsfreien Zeit statt.
•    Monatlich dürfen Sie maximal 20 Stunden in Ihrer arbeitsfreien Zeit eingesetzt werden.
•    Als Angehörige oder Angehöriger des Freiwilligen Polizeidienstes werden Sie ehrenamtlich tätig und erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 7 € pro Stunde.

Ansprechpartner
Sie haben Interesse und möchten bei uns im Team mitarbeiten?
Unter den nachfolgenden Telefonnummern und Anschriften können Sie weitere Informationen bzw. Bewerbungsunterlagen erhalten:

Polizeistation Griesheim
Wilhelm-Leuschner-Str. 65, 64347 Griesheim
Herr Lamby, Tel.: 06155/83850
pst.griesheim.ppshpolizei.hessende

Stadtverwaltung Griesheim
Wilhelm-Leuschner-Str. 75, 64347 Griesheim
Herr Müller,  Tel.: 06155/701-22
Ordnungsamtgriesheimde

zum Fragebogen für Interessierte (pdf)>>