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Friedhof – Geringe Beanstandungsquote bei Grabsteinüberprüfung

Die Stadt Griesheim hat im September wieder die Standsicherheit von Grabmalen auf dem Friedhof von einer beauftragten Fachfirma überprüfen lassen. Nach Abschluss der Prüfung fiel die Beanstandungsquote wie bereits in den vergangenen Jahren sehr gering aus:

„Von den in diesem Jahr 2.115 geprüften Grabsteinen wurden lediglich zehn Grabsteine als fehlerhaft eingestuft. Dies entspricht einem Anteil von rund 0,5 Prozent. Damit bewegt sich die Beanstandungsquote schon seit 2016 auf einem Wert von unter einem Prozent“, sagt Gerold Lindner von der Stadtverwaltung.
 
Die Stadt Griesheim hat die nutzungsberechtigten Hinterbliebenen der bemängelten Grabsteine bereits schriftlich informiert und aufgefordert, die Standsicherheit wiederherstellen zu lassen.


HINTERGRUND
Nach den gültigen Unfallverhütungsvorschriften sowie der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat die Stadt Griesheim als Friedhofsträger mindestens einmal jährlich die Standfestigkeit der Grabmale auf dem Friedhof im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zu überprüfen. Damit soll sichergestellt werden, dass Grabsteine nicht umstürzen können. Verschiedene Witterungsverhältnisse oder Absenkungen des Erdreiches können beispielsweise die Standsicherheit der Grabmale herabsetzen. Aber auch die Verdübelung zwischen Grabstein und Sockel kann im Laufe der Jahre Mängel aufweisen. Die Prüfung durch das Fachunternehmen stellt sicher, dass ein festgelegtes Verfahren gemäß den Unfallverhütungsvorschriften durchgeführt wird. So darf ein Grabstein nicht schwanken oder gar umfallen, wenn am oberen Ende eine Druckkraft von 300 Newton (30 kg) ausgeübt wird. Grabsteine, die bei der fachtechnischen Prüfung als nicht standsicher eingestuft werden, werden mit einem Hinweis-Aufkleber versehen.

Stephan Koch hat die Grabsteine im Auftrag der Stadt Griesheim überprüft. © Stadt Griesheim