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Friedhof – Stadt Griesheim lässt Standsicherheit von Grabmalen überprüfen

Die Stadt Griesheim hat für die jährliche Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen auf dem Griesheimer Friedhof wieder eine Fachfirma beauftragt, die die Analysen am Mittwoch (27. September) mit Hilfe eines speziellen Messgerätes durchführen wird. Interessierte Bürger*innen können bei den neutralen Messungen im Zeitraum von 8 bis etwa 11 Uhr dabei sein und sich vom Verfahren selbst ein Bild machen.

„Die Ergebnisse der Messungen aus den vergangenen 20 Jahren sprechen für die praktizierte Verfahrensweise. Die Beanstandungsquote der insgesamt rund 2.100 geprüften Grabmale auf dem Griesheimer Friedhof verringerte sich seit 2004 kontinuierlich von damals 23,2 Prozent auf einen Wert, der sich seit 2016 unter einem Prozent bewegt. zuletzt lag die Beanstandungsquote in 2022 sogar nur noch bei 0,5 Prozent“, erläutert Gerold Lindner von der Stadtverwaltung.
 
Verschiedene Witterungsverhältnisse oder Absenkungen des Erdreiches können beispielsweise die Standsicherheit der Grabmale herabsetzen. Aber auch die Verdübelung zwischen Grabstein und Sockel kann im Laufe der Jahre Mängel aufweisen. Die Prüfung durch das Fachunternehmen stellt sicher, dass ein festgelegtes Verfahren gemäß den Unfallverhütungsvorschriften durchgeführt wird. So darf ein Grabstein nicht schwanken oder gar umfallen, wenn am oberen Ende eine Druckkraft von 300 Newton (30 kg) ausgeübt wird. Es handelt sich somit um eine Druckprobe, nicht um eine Rüttelprobe.

Grabsteine, die bei der fachtechnischen Prüfung als nicht standsicher eingestuft werden und die Sicherheit von Besucher*innen als auch des Friedhofpersonals gefährden, werden mit einem Hinweis-Aufkleber versehen. Ist Gefahr im Verzug, wird das Grabmal mit einem zusätzlichen Warnmittel gekennzeichnet und gesichert. Die Stadt Griesheim informiert die nutzungsberechtigten Hinterbliebenen darüber und fordert diese auf, die Standsicherheit des Grabmales wiederherstellen zu lassen. Ein entsprechender Nachweis, dass eine ordnungsgemäße Instandsetzung durch eine Fachfirma stattgefunden hat, ist dann von den Hinterbliebenen der Stadtverwaltung vorzulegen.

HINTERGRUND
Nach den gültigen Unfallverhütungsvorschriften sowie der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat die Stadt Griesheim als Friedhofsträger mindestens einmal jährlich die Standfestigkeit der Grabmale auf dem Friedhof im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zu überprüfen. Damit soll sichergestellt werden, dass Grabsteine nicht umstürzen können. Für Schäden, die durch das Umfallen von Grabmalen entstehen, sind ausschließlich die Nutzungsberechtigten und nicht der Friedhofsträger haftbar.

Die beauftragte Fachfirma überprüft die Standsicherheit mittels einer Druckprobe und einem speziellen Messgerät. © Stadt Griesheim