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Friedhof - Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen

Die Stadt Griesheim hat für die jährliche Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen auf dem Griesheimer Friedhof wieder eine Fachfirma beauftragt, die die Analysen am Mittwoch (25. September) mit Hilfe eines speziellen Messgerätes durchführen wird.

 

Die Stadt Griesheim hat für die jährliche Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen auf dem Griesheimer Friedhof wieder eine Fachfirma beauftragt, die die Analysen am Mittwoch (25. September) mit Hilfe eines speziellen Messgerätes durchführen wird. Die Öffentlichkeit ist herzlich eingeladen, sich von der Prüfung ein eigenes Bild zu machen und sich vor Ort von ihrer Ordnungsmäßigkeit zu überzeugen. Die Prüfung wird am 25. September in der Zeit von 07.30 Uhr bis etwa 10.30 Uhr durchgeführt.

Nach den gültigen Unfallverhütungsvorschriften sowie der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat die Stadt als Friedhofsträger mindestens einmal jährlich die Standfestigkeit der Grabmale auf ihrem Friedhof im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zu überprüfen. Die Prüfung durch das Fachunternehmen stellt sicher, dass ein festgelegtes Verfahren gemäß den Unfallverhütungsvorschriften durchgeführt wird. So darf ein Grabstein nach Ansicht aller Experten nicht schwanken oder gar umfallen, wenn am oberen Ende eine Druckkraft von 300 Newton (30 kg) ausgeübt wird. Es handelt sich somit um eine Druckprobe und nicht, wie gelegentlich behauptet wird, um eine Rüttelprobe. Deshalb ist die Annahme nicht richtig, die Überprüfung würde durch Hin- und Herrütteln vorgenommen, wodurch der Grabstein gerlockert würde. 

Gerold Lindner von der Stadtverwaltung Griesheim zeigt sich überzeugt von dem Verfahren: „Die Resultate aus den vergangenen 20 Jahren sprechen eindeutig für die praktizierte Verfahrensweise. Die Beanstandungsquote der insgesamt rund 2.100 geprüften Grabmale verringerte sich seit dem Jahr 2004 kontinuierlich von damals 23,2 % auf einen Wert, der sich seit dem Jahr 2016 unter 1,0 % bewegt. Zuletzt war eine Beanstandungsquote im Jahr 2023 von lediglich 0,7 % zu verzeichnen.“

Einfluss auf die Standsicherheit der Grabmale haben nicht nur Witterungseinflüsse oder Absenkungen des Erdreiches, auch die Verdübelung zwischen Grabstein und Sockel kann im Laufe der Jahre Verschleiss aufweisen. Die Stadt Griesheim bittet um Verständnis dafür, dass die Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen unabweisbar notwendig ist. Schließlich geht es um die Sicherheit der Besucher und der Beschäftigten des Friedhofes gleichermaßen.

Grabsteine, die bei der fachtechnischen Prüfung als nicht standsicher eingestuft werden und die Sicherheit von Besucher*innen als auch des Friedhofpersonals gefährden, werden mit einem Hinweis-Aufkleber versehen. Ist Gefahr im Verzug, wird das Grabmal mit einem zusätzlichen Warnmittel gekennzeichnet und gesichert. Die Stadt Griesheim informiert die nutzungsberechtigten Hinterbliebenen darüber und fordert diese auf, die Standsicherheit des Grabmales wiederherstellen zu lassen. Ein entsprechender Nachweis, dass eine ordnungsgemäße Instandsetzung durch eine Fachfirma stattgefunden hat, ist dann von den Hinterbliebenen der Stadtverwaltung vorzulegen. 


Ein Mann prüft, ob ein Grabstein noch sicher steht.
Die Stadt als Friedhofsträger muss mindestens einmal jährlich die Standfestigkeit der Grabmale auf ihrem Friedhof prüfen. ©Stadt Griesheim© Stadt Griesheim